§ 211 StGB
Mord
Mord ist eine vorsätzliche Tötung, bei der ein besonderes Mordmerkmal hinzukommt – etwa Heimtücke, Grausamkeit, Habgier oder die Absicht, eine andere Straftat zu verdecken. Mord verjährt nicht.
Strafrahmen: lebenslange Freiheitsstrafe
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