Strafrecht-Lexikon: Was bedeutet der Vorwurf?

In einer Vorladung oder einem Strafbefehl steht oft nur ein Paragraf. Hier verschaffen Sie sich einen Überblick über die häufigsten Delikte – verständlich erklärt, mit Strafrahmen und Link zum passenden Rechtsgebiet. Bei Fragen zu Ihrem Fall wenden Sie sich direkt an Fachanwalt für Strafrecht Florian Beisenbusch.

Leben und Gesundheit

Tötungs- und Körperverletzungsdelikte gehören zu den am schwersten bestraften Vorwürfen. Oft entscheiden Details wie Vorsatz, Notwehr oder die Schwere der Verletzung über den Strafrahmen.

  • § 211 StGB

    Mord

    Mord ist eine vorsätzliche Tötung, bei der ein besonderes Mordmerkmal hinzukommt – etwa Heimtücke, Grausamkeit, Habgier oder die Absicht, eine andere Straftat zu verdecken. Mord verjährt nicht.

    Strafrahmen: lebenslange Freiheitsstrafe

    Mehr zum Kapitalstrafrecht
  • § 212 StGB

    Totschlag

    Totschlag ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne Mordmerkmal. Die Abgrenzung zum Mord ist in vielen Verfahren der entscheidende Streitpunkt.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslang

    Mehr zum Kapitalstrafrecht
  • § 222 StGB

    Fahrlässige Tötung

    Wer durch Unachtsamkeit den Tod eines Menschen verursacht, etwa bei einem Verkehrs- oder Arbeitsunfall, macht sich wegen fahrlässiger Tötung strafbar.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Verkehrsstrafrecht
  • § 223 StGB

    Körperverletzung

    Strafbar ist, wer einen anderen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt – schon eine Ohrfeige oder ein Stoß kann genügen. Die einfache Körperverletzung wird grundsätzlich nur auf Strafantrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 224 StGB

    Gefährliche Körperverletzung

    Eine Körperverletzung wird zur gefährlichen, wenn sie zum Beispiel mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug, gemeinschaftlich mit anderen, durch einen hinterlistigen Überfall oder mit einer lebensgefährdenden Behandlung begangen wird. Auch ein Tritt mit dem beschuhten Fuß kann ausreichen.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 226 StGB

    Schwere Körperverletzung

    Hat die Tat schwere Dauerfolgen – etwa den Verlust des Sehvermögens, eines wichtigen Körperglieds oder eine dauerhafte Entstellung –, liegt eine schwere Körperverletzung vor.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 227 StGB

    Körperverletzung mit Todesfolge

    Stirbt das Opfer an den Folgen einer Körperverletzung, ohne dass der Täter den Tod wollte, greift dieser Tatbestand.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren

    Mehr zum Kapitalstrafrecht
  • § 229 StGB

    Fahrlässige Körperverletzung

    Wer einen anderen unachtsam verletzt, etwa bei einem Verkehrsunfall, macht sich wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar. Auch sie wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Verkehrsstrafrecht

Freiheit und Ehre

Diese Delikte schützen die persönliche Entscheidungsfreiheit und die Ehre. Viele Verfahren entstehen aus Konflikten im privaten Umfeld oder in sozialen Medien.

  • § 240 StGB

    Nötigung

    Wer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einem Verhalten zwingt, begeht eine Nötigung. Im Straßenverkehr betrifft das etwa dichtes Auffahren oder gezieltes Ausbremsen.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 241 StGB

    Bedrohung

    Strafbar ist, wer einem anderen eine Straftat gegen Leben, Gesundheit, Freiheit, sexuelle Selbstbestimmung oder Sachen von bedeutendem Wert androht – auch per Nachricht oder in sozialen Medien.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei Drohung mit einem Verbrechen bis zu zwei Jahre

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  • § 238 StGB

    Nachstellung (Stalking)

    Nachstellung begeht, wer einer Person wiederholt so nachstellt, dass ihre Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigt wird – etwa durch ständiges Aufsuchen, Anrufe, Nachrichten oder das Ausspähen von Daten.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahre

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 239 StGB

    Freiheitsberaubung

    Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise seiner Bewegungsfreiheit beraubt, macht sich wegen Freiheitsberaubung strafbar.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

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  • § 185 StGB

    Beleidigung

    Beleidigung ist die Kundgabe von Missachtung gegenüber einer Person, etwa durch Schimpfwörter oder Gesten. Sie wird nur auf Strafantrag verfolgt; häufig endet das Verfahren mit einer Einstellung oder auf dem Privatklageweg.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, öffentlich oder tätlich bis zu zwei Jahre

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  • §§ 186, 187 StGB

    Üble Nachrede und Verleumdung

    Wer über einen anderen ehrenrührige Tatsachen verbreitet, die nicht erweislich wahr sind, begeht üble Nachrede. Weiß er, dass die Behauptung unwahr ist, liegt Verleumdung vor.

    Strafrahmen: üble Nachrede bis zu einem Jahr (öffentlich zwei Jahre), Verleumdung bis zu zwei Jahren (öffentlich fünf Jahre) Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

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Vermögensdelikte

Diebstahl, Betrug und Co. machen einen großen Teil der Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten aus. Gerade bei Ersttätern und geringen Schäden ist eine Einstellung häufig erreichbar.

  • § 242 StGB

    Diebstahl

    Diebstahl begeht, wer eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sie sich oder einem anderen rechtswidrig zuzueignen. Bei geringwertigen Sachen, etwa beim Ladendiebstahl, ist grundsätzlich ein Strafantrag erforderlich.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 243 StGB

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls

    Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zum Beispiel einbricht, Sicherungen überwindet oder gewerbsmäßig stiehlt.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 244 StGB

    Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruch

    Strenger bestraft wird der Diebstahl, wenn der Täter eine Waffe bei sich führt, als Mitglied einer Bande handelt oder in eine Wohnung einbricht.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, beim Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung von einem Jahr bis zu zehn Jahren

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  • § 246 StGB

    Unterschlagung

    Unterschlagung begeht, wer sich eine fremde Sache rechtswidrig zueignet, die er bereits in Besitz hat – etwa ein geliehenes Gerät behält oder eine gefundene Geldbörse einsteckt.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei anvertrauten Sachen bis zu fünf Jahre

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  • §§ 249, 250 StGB

    Raub

    Raub ist Diebstahl mit Gewalt oder unter Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Mit Waffen oder in einer Bande handelt es sich um schweren Raub.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, beim schweren Raub nicht unter drei oder fünf Jahren

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 252 StGB

    Räuberischer Diebstahl

    Wer bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen wird und Gewalt anwendet oder droht, um die Beute zu behalten, wird wie ein Räuber bestraft – das betrifft auch Ladendiebstähle, die eskalieren.

    Strafrahmen: wie beim Raub: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • §§ 253, 255 StGB

    Erpressung und räuberische Erpressung

    Erpressung begeht, wer einen anderen mit Gewalt oder Drohung zu einer Handlung zwingt, die dessen Vermögen schädigt, um sich zu bereichern. Wird mit Gefahr für Leib oder Leben gedroht, liegt räuberische Erpressung vor.

    Strafrahmen: Erpressung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; räuberische Erpressung: nicht unter einem Jahr

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 259 StGB

    Hehlerei

    Hehlerei begeht, wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst rechtswidrig erlangt hat, ankauft, sich verschafft oder absetzt, um sich zu bereichern.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 263 StGB

    Betrug

    Betrug begeht, wer einen anderen täuscht und ihn dadurch zu einer Vermögensverfügung veranlasst, die ihn schädigt – etwa beim Warenbetrug im Internet oder bei falschen Angaben gegenüber Behörden.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren

    Mehr zum Wirtschaftsstrafrecht
  • § 263a StGB

    Computerbetrug

    Computerbetrug liegt vor, wenn statt eines Menschen ein Computer „getäuscht“ wird – etwa durch die Nutzung fremder Bankdaten beim Online-Banking oder einer fremden Karte am Automaten.

    Strafrahmen: wie Betrug: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zur Cyberkriminalität
  • § 265a StGB

    Leistungserschleichung („Schwarzfahren“)

    Wer ohne gültigen Fahrschein Bus oder Bahn nutzt oder sich andere Leistungen erschleicht, macht sich strafbar. In Berlin führt wiederholtes Schwarzfahren immer wieder zu Strafbefehlen.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 266 StGB

    Untreue

    Untreue begeht, wer eine Pflicht verletzt, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, und dadurch einen Nachteil verursacht – typisch bei Geschäftsführern, Vorständen, Vereinskassierern oder Betreuern.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre

    Mehr zum Wirtschaftsstrafrecht
  • § 261 StGB

    Geldwäsche

    Geldwäsche begeht, wer Vermögen aus einer rechtswidrigen Tat verbirgt, umtauscht oder weiterleitet. Häufig betroffen sind sogenannte Finanzagenten, die ihr Konto für fremde Überweisungen zur Verfügung stellen – oft ohne die Tragweite zu erkennen.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Wirtschaftsstrafrecht
  • § 303 StGB

    Sachbeschädigung

    Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört oder ihr Erscheinungsbild erheblich und dauerhaft verändert, etwa durch Graffiti, macht sich strafbar. Die Tat wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht

Wirtschaft und Steuern

Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren betreffen häufig Unternehmer und Führungskräfte. Neben der Strafe drohen Einziehung, Berufsverbote und zivilrechtliche Folgen.

  • § 370 AO

    Steuerhinterziehung

    Steuerhinterziehung begeht, wer vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt macht oder es pflichtwidrig in Unkenntnis lässt. Eine vollständige Selbstanzeige kann unter Umständen zur Straffreiheit führen.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren

    Mehr zum Steuerstrafrecht
  • § 264 StGB

    Subventionsbetrug

    Wer bei der Beantragung von Fördermitteln unrichtige Angaben macht, begeht Subventionsbetrug – ein häufiger Vorwurf im Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen. Strafbar ist hier schon die leichtfertige Falschangabe.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre

    Mehr zum Wirtschaftsstrafrecht
  • § 266a StGB

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

    Arbeitgeber machen sich strafbar, wenn sie Beiträge zur Sozialversicherung nicht abführen – oft im Zusammenhang mit Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Wirtschaftsstrafrecht
  • § 299 StGB

    Bestechung im geschäftlichen Verkehr

    Strafbar ist, wer als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens Vorteile dafür fordert oder annimmt, dass er einen anderen bei Aufträgen unlauter bevorzugt – und wer solche Vorteile anbietet.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Wirtschaftsstrafrecht
  • § 15a InsO

    Insolvenzverschleppung

    Geschäftsführer einer GmbH oder UG müssen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung spätestens innerhalb von drei beziehungsweise sechs Wochen Insolvenzantrag stellen. Wer das versäumt, macht sich strafbar – auch fahrlässig.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit bis zu einem Jahr

    Mehr zum Wirtschaftsstrafrecht
  • § 283 StGB

    Bankrott

    Bankrott begeht, wer in der Krise Vermögen beiseiteschafft, Bücher nicht ordnungsgemäß führt oder Bilanzen verspätet aufstellt.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Wirtschaftsstrafrecht

Urkunden und Internet

Fälschungsdelikte und Computerstraftaten hinterlassen digitale Spuren. Ob sie dem Beschuldigten tatsächlich zuzuordnen sind, ist oft die entscheidende Frage.

  • § 267 StGB

    Urkundenfälschung

    Urkundenfälschung begeht, wer eine unechte Urkunde herstellt, eine echte verfälscht oder eine gefälschte Urkunde gebraucht – etwa ein gefälschtes Attest, einen manipulierten Ausweis oder eine veränderte Rechnung.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 269 StGB

    Fälschung beweiserheblicher Daten

    Das digitale Gegenstück zur Urkundenfälschung: strafbar ist etwa, wer unter fremdem Namen ein Konto anlegt oder Nachrichten im Namen eines anderen versendet, um im Rechtsverkehr zu täuschen.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zur Cyberkriminalität
  • § 202a StGB

    Ausspähen von Daten

    Wer sich unter Überwindung einer Zugangssicherung Zugang zu fremden Daten verschafft – etwa durch Hacken eines E-Mail- oder Social-Media-Kontos –, macht sich strafbar.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zur Cyberkriminalität
  • § 303b StGB

    Computersabotage

    Computersabotage begeht, wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, erheblich stört – etwa durch Schadsoftware oder Überlastungsangriffe.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei Unternehmen und Behörden bis zu fünf Jahre

    Mehr zur Cyberkriminalität

Sexualstrafrecht

Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht wiegen schwer – oft lange bevor ein Gericht entschieden hat. Eine frühe und diskrete Verteidigung ist hier besonders wichtig.

  • § 177 StGB

    Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

    Strafbar sind sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person („Nein heißt Nein“). Werden Gewalt oder Drohungen eingesetzt oder kommt es zum Eindringen in den Körper, steigt der Strafrahmen erheblich.

    Strafrahmen: sexueller Übergriff: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren; Vergewaltigung: nicht unter zwei Jahren

    Mehr zum Sexualstrafrecht
  • § 184i StGB

    Sexuelle Belästigung

    Sexuelle Belästigung begeht, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt. Die Tat wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Sexualstrafrecht
  • § 183 StGB

    Exhibitionistische Handlungen

    Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, macht sich strafbar. Die Tat wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

    Mehr zum Sexualstrafrecht
  • § 184 StGB

    Verbreitung pornografischer Inhalte

    Strafbar ist unter anderem, pornografische Inhalte Minderjährigen zugänglich zu machen oder sie einer Person unaufgefordert zuzusenden – darunter fällt auch das ungefragte Verschicken von Intimbildern.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

    Mehr zum Sexualstrafrecht
  • § 184b StGB

    Kinderpornografische Inhalte

    Strafbar sind Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte. Viele Verfahren beginnen mit einer Meldung aus den USA und einer Durchsuchung. Seit 2024 ist der Besitz wieder als Vergehen eingestuft.

    Strafrahmen: Verbreitung: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren; Besitz und Abruf: von drei Monaten bis zu fünf Jahren

    Mehr zum Sexualstrafrecht
  • § 176 StGB

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Jede sexuelle Handlung an oder vor einem Kind unter 14 Jahren ist strafbar, unabhängig von einem vermeintlichen Einverständnis. Seit 2021 handelt es sich um ein Verbrechen.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr

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Verkehrsstraftaten

Bei Verkehrsstraftaten geht es fast immer auch um den Führerschein. Häufig wird die Fahrerlaubnis schon im Ermittlungsverfahren vorläufig entzogen.

  • § 142 StGB

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Wer sich nach einem Unfall entfernt, ohne die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen oder angemessen zu warten, begeht „Unfallflucht“ – auch beim kleinen Parkrempler ohne Zeugen.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, zusätzlich droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

    Mehr zum Verkehrsstrafrecht
  • § 316 StGB

    Trunkenheit im Verkehr

    Strafbar ist, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er wegen Alkohol oder Drogen fahruntüchtig ist. Autofahrer gelten ab 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig, mit Ausfallerscheinungen schon ab 0,3 Promille.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, in der Regel mit Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist

    Mehr zum Verkehrsstrafrecht
  • § 315c StGB

    Gefährdung des Straßenverkehrs

    Wer fahruntüchtig oder grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt – etwa falsch überholt oder an Fußgängerüberwegen zu schnell fährt – und dadurch Menschen oder bedeutende Sachwerte konkret gefährdet, macht sich strafbar.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Verkehrsstrafrecht
  • § 315b StGB

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Gemeint sind Eingriffe von außen oder ein bewusst zweckwidriger Einsatz des Fahrzeugs, etwa das gezielte Zufahren auf einen anderen Menschen, wenn dadurch eine konkrete Gefahr entsteht.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Verkehrsstrafrecht
  • § 315d StGB

    Verbotene Kraftfahrzeugrennen

    Strafbar sind die Teilnahme an und die Ausrichtung illegaler Rennen sowie das „Alleinrennen“ mit nicht angepasster Geschwindigkeit, um die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, bei Gefährdung bis zu fünf Jahre, bei Tod oder schwerer Gesundheitsschädigung bis zu zehn Jahre

    Mehr zum Verkehrsstrafrecht
  • § 21 StVG

    Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Strafbar ist, wer ein Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots führt. Auch der Halter, der das zulässt, macht sich strafbar.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

    Mehr zum Verkehrsstrafrecht

Betäubungsmittel und Waffen

Im Betäubungsmittelstrafrecht hängt der Strafrahmen stark von Menge und Wirkstoffgehalt ab. Für Cannabis gelten seit April 2024 eigene Regeln.

  • § 29 BtMG

    Besitz, Erwerb und Handel mit Betäubungsmitteln

    Strafbar sind unter anderem Besitz, Erwerb, Anbau, Herstellung, Einfuhr und Handel mit Betäubungsmitteln wie Kokain, Amphetamin oder Heroin ohne Erlaubnis. Bei geringen Mengen zum Eigenverbrauch kann von der Verfolgung abgesehen werden.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren

    Mehr zum Betäubungsmittelstrafrecht
  • § 29a BtMG

    Betäubungsmittel in nicht geringer Menge

    Überschreitet die Wirkstoffmenge einen von der Rechtsprechung festgelegten Grenzwert, wird aus dem Vergehen ein Verbrechen – etwa beim Handel oder Besitz größerer Mengen.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr

    Mehr zum Betäubungsmittelstrafrecht
  • §§ 30, 30a BtMG

    Bandenhandel und bewaffneter Handel

    Besonders streng bestraft wird, wer als Mitglied einer Bande handelt, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge einführt oder beim Handel eine Waffe mit sich führt.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, in den Fällen des § 30a BtMG nicht unter fünf Jahren

    Mehr zum Betäubungsmittelstrafrecht
  • § 34 KCanG

    Cannabis nach dem Konsumcannabisgesetz

    Erwachsene dürfen begrenzte Mengen Cannabis besitzen und anbauen. Wer die Besitzgrenzen überschreitet, mit Cannabis handelt oder es an Minderjährige abgibt, macht sich nach dem Konsumcannabisgesetz strafbar.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren

    Mehr zum Betäubungsmittelstrafrecht
  • § 52 WaffG

    Verstöße gegen das Waffengesetz

    Strafbar ist etwa der Besitz oder das Führen einer Schusswaffe ohne Erlaubnis oder der Umgang mit verbotenen Gegenständen wie Butterflymessern oder Schlagringen.

    Strafrahmen: in der Regel Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei bestimmten Schusswaffen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht

Staatsgewalt und öffentliche Ordnung

Diese Vorwürfe entstehen häufig bei Polizeikontrollen, Demonstrationen oder Auseinandersetzungen im öffentlichen Raum – in Berlin besonders oft.

  • § 113 StGB

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

    Wer einem Polizisten oder anderen Vollstreckungsbeamten bei einer Diensthandlung mit Gewalt oder Drohung Widerstand leistet – etwa durch heftiges Losreißen oder Sperren bei einer Festnahme –, macht sich strafbar.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 114 StGB

    Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

    Ein tätlicher Angriff auf Polizisten während einer Diensthandlung ist eigenständig strafbar, auch ohne Verletzung. Eine Geldstrafe ist hier nicht vorgesehen.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 123 StGB

    Hausfriedensbruch

    Hausfriedensbruch begeht, wer in fremde Wohnungen, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum eindringt oder trotz Aufforderung nicht geht – etwa nach einem Hausverbot. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 125 StGB

    Landfriedensbruch

    Wer sich an Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen beteiligt, die aus einer Menschenmenge heraus begangen werden, macht sich wegen Landfriedensbruchs strafbar.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 132 StGB

    Amtsanmaßung

    Amtsanmaßung begeht, wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder Handlungen vornimmt, die nur kraft Amtes vorgenommen werden dürfen – etwa als falscher Polizist.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 306 StGB

    Brandstiftung

    Brandstiftung begeht, wer fremde Gebäude, Fahrzeuge oder andere bedeutende Sachen in Brand setzt. Sind Menschen gefährdet, gelten deutlich höhere Strafrahmen.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren

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Straftaten gegen die Rechtspflege

Diese Delikte betreffen Aussagen und Anzeigen gegenüber Polizei und Justiz – auch Zeugen können betroffen sein.

  • § 153 StGB

    Falsche uneidliche Aussage

    Wer als Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht vorsätzlich falsch aussagt, macht sich strafbar – auch ohne Eid. Falsche Angaben bei der Polizei fallen nicht darunter, können aber andere Tatbestände erfüllen.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren

    Mehr zum Zeugenbeistand
  • § 154 StGB

    Meineid

    Meineid begeht, wer vor Gericht falsch schwört. Es handelt sich um ein Verbrechen.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr

    Mehr zum Zeugenbeistand
  • § 164 StGB

    Falsche Verdächtigung

    Wer einen anderen wider besseres Wissen bei einer Behörde einer Straftat verdächtigt, um ein Verfahren gegen ihn herbeizuführen, macht sich strafbar.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 145d StGB

    Vortäuschen einer Straftat

    Strafbar ist, wer der Polizei eine Straftat vortäuscht, die nicht begangen wurde – etwa einen erfundenen Diebstahl, um die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht
  • § 258 StGB

    Strafvereitelung

    Wer absichtlich verhindert, dass ein anderer bestraft wird – etwa durch ein falsches Alibi –, macht sich strafbar. Wer zugunsten eines Angehörigen handelt, bleibt straffrei.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    Mehr zum Allgemeinen Strafrecht

Begriffe aus dem Strafverfahren

Was bedeuten die Begriffe in Vorladung, Strafbefehl oder Urteil? Die wichtigsten kurz erklärt.

  • Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagter

    Wer im Ermittlungsverfahren verdächtigt wird, ist Beschuldigter. Nach Erhebung der Anklage heißt er Angeschuldigter, nach Eröffnung des Hauptverfahrens Angeklagter. In jeder Phase gilt: Er muss nicht aussagen.

    Vorladung als Beschuldigter
  • § 12 StGB

    Verbrechen und Vergehen

    Verbrechen sind Taten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe, alle übrigen sind Vergehen. Bei einem Verbrechen ist immer ein Verteidiger notwendig, eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO ist ausgeschlossen.

    Pflichtverteidigung
  • § 77b StGB

    Antragsdelikt

    Manche Taten, etwa Beleidigung, Hausfriedensbruch oder einfache Körperverletzung, werden nur verfolgt, wenn der Verletzte innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag stellt. Bei einigen kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Antrag ermitteln, wenn sie ein öffentliches Interesse bejaht.

  • §§ 153, 153a StPO

    Einstellung des Verfahrens

    Ein Strafverfahren kann ohne Urteil enden: mangels Tatverdachts, wegen Geringfügigkeit oder gegen eine Auflage, etwa eine Geldzahlung. Eine Einstellung ist keine Vorstrafe und erscheint nicht im Führungszeugnis.

    Akteneinsicht
  • §§ 407 ff. StPO

    Strafbefehl

    Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung im schriftlichen Verfahren ohne Hauptverhandlung. Gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden, sonst wird er rechtskräftig.

    Strafbefehl erhalten
  • § 40 StGB

    Tagessatz

    Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt: zwischen 5 und 360 Tagessätzen, deren Höhe sich nach dem täglichen Nettoeinkommen richtet. Ist das Einkommen geschätzt, lohnt sich oft eine Korrektur.

  • § 56 StGB

    Bewährung

    Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte keine weiteren Taten begeht. Oft werden Auflagen erteilt, etwa eine Geldzahlung oder Sozialstunden.

  • § 32 BZRG

    Führungszeugnis und Vorstrafe

    Ins einfache Führungszeugnis kommen Erstverurteilungen in der Regel erst ab mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe. Im Bundeszentralregister wird jedoch jede Verurteilung eingetragen.

  • § 78 StGB

    Verjährung

    Die Verjährungsfrist richtet sich nach der Höchststrafe: drei Jahre bei Taten bis zu einem Jahr, fünf Jahre bei Taten bis zu fünf Jahren, zehn Jahre bei Taten bis zu zehn Jahren. Mord verjährt nie. Bestimmte Ermittlungshandlungen unterbrechen die Verjährung.

  • § 112 StPO

    Untersuchungshaft

    Untersuchungshaft setzt dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus, etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Der Verteidiger kann jederzeit eine Haftprüfung beantragen.

    Untersuchungshaft

Wichtig: Der Strafrahmen beschreibt die gesetzlich mögliche Spanne, nicht die Strafe im Einzelfall. Viele Verfahren enden mit einer Einstellung oder einer Geldstrafe. Welche Folgen in Ihrem Fall realistisch sind, lässt sich erst nach Akteneinsicht sagen. Stand der Gesetzeslage: Oktober 2026.

Soforthilfe von Ihrem Strafverteidiger in Berlin

Bitte schildern Sie hier keine Angaben zum tatsächlichen Geschehen. Tragen Sie stattdessen ausschließlich den aktuellen Stand des Verfahrens ein, zum Beispiel: Durchsuchung, polizeiliche Anhörung, Vorladung, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklageschrift oder Urteil.

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