Beisenbusch

Hermandung

Fachanwälte & Strafverteidiger

Anwalt für Sexualstrafrecht

Fachgebiet unserer Arbeit als Fachanwälte für Strafrecht in Berlin

Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin-Moabit

Unsere Kanzlei für Strafrecht bietet bundesweite Strafverteidigung mit besonderem Schwerpunkt im Sexualstrafrecht.

Was umfasst das Sexualstrafrecht?

Das Sexualstrafrecht ist ein sensibler und besonders komplexer Bereich des Strafrechts. Es umfasst alle Straftaten, die die sexuelle Selbstbestimmung und Integrität von Personen schützen sollen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich insbesondere in den §§ 174 bis 184k des Strafgesetzbuchs (StGB). Die Bandbreite der Tatbestände reicht von sexuellen Belästigungen bis zu schweren sexuellen Übergriffen.

Typische Straftaten im Bereich Sexualstrafrecht sind:

  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§§ 176, 176a StGB): Jede sexuelle Handlung an oder vor einem Kind unter 14 Jahren, unabhängig vom Einverständnis des Kindes.
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB): Die Ausnutzung einer Zwangslage oder fehlender Einsichtsfähigkeit bei Personen zwischen 14 und 18 Jahren.
  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB): Sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person unter Anwendung von Gewalt oder Drohungen.
  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB): Unerwünschte körperliche Berührungen sexueller Art, die geeignet sind, das Opfer zu demütigen.
  • Verbreitung pornografischer Inhalte (§§ 184 ff. StGB): Dazu zählt insbesondere der Besitz, Erwerb oder die Verbreitung von Kinderpornografie (§ 184b StGB).
  • Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB): Sexuelle Handlungen zwischen Personen in einem Betreuungs-, Erziehungs- oder Abhängigkeitsverhältnis.
  • Zwangsprostitution (§ 232a StGB): Die Ausnutzung oder Zwangsanwendung zur Erbringung sexueller Dienstleistungen.

Strafrechtliche Konsequenzen

Die Strafen im Sexualstrafrecht sind oft besonders hoch, da die Taten schwerwiegende psychische und physische Folgen für die Opfer haben können. Sie reichen von Geldstrafen bis zu langjährigen Freiheitsstrafen, beispielsweise für Vergewaltigung (§ 177 StGB) oder den Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB). Zudem sind Nebenfolgen wie die Eintragung ins Führungszeugnis oder berufsrechtliche Konsequenzen nicht zu unterschätzen.

Verteidigung im Sexualstrafrecht

Die Verteidigung im Sexualstrafrecht erfordert ein hohes Maß an Sensibilität, Erfahrung und Fachwissen. Verfahren in diesem Bereich sind oft durch belastende Beweisfragen, emotionale Vorwürfe und mediale Aufmerksamkeit geprägt. Eine frühzeitige und professionelle Verteidigung ist daher entscheidend, um die Rechte des Beschuldigten zu wahren. Rechtsanwalt Florian Beisenbusch, Fachanwalt für Strafrecht, und Rechtsanwalt Maximilian Hermandung, Fachanwalt für Strafrecht, verfügen über umfassende Expertise und langjährige Erfahrung in der Verteidigung sexualstrafrechtlicher Verfahren.

Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin-Moabit

Die Anwaltskanzlei Beisenbusch & Hermandung bietet Ihnen eine engagierte und diskrete Verteidigung in allen Verfahren des Sexualstrafrechts. Ob im Ermittlungsverfahren, bei einer Hauptverhandlung oder in Haftfragen – wir stehen Ihnen in Berlin-Moabit mit unserer umfassenden fachlichen Expertise zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Umgang mit sensiblen und rechtlich anspruchsvollen Fällen.