Untersuchungshaft
Anwalt für Strafrecht in Berlin-Moabit bei Untersuchungshaft
Unsere Kanzlei für Strafrecht bietet bundesweite Unterstützung bei Untersuchungshaft.
Das wichtigste zuerst
Gemäß § 137 Abs. 1 StPO (Strafprozessordnung) steht es dem Beschuldigten zu, sich in jeder Lage des Verfahrens der Unterstützung durch einen Verteidiger zu bedienen. Dies gilt insbesondere auch während der Untersuchungshaft.
Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und kontaktieren Sie unsere Kanzlei für Strafrecht unter Angabe Ihres Vornamens, Nachnamens, Geburtstages und wenn möglich Mitteilung eines Aktenzeichens an und sagen Sie wo Sie sich befinden, damit wir Sie schnellstmöglich vertreten können.
Was ist Untersuchungshaft?
Untersuchungshaft bezeichnet die Haft eines Beschuldigten im Strafverfahren, bevor er durch ein Gericht wegen der ihm vorgeworfenen Tat verurteilt wurde. Sie stellt eine freiheitsentziehende Maßnahme dar, die nur unter bestimmten Voraussetzungen und in speziellen Fällen angeordnet werden darf, um den Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten.
- Hauptgründe für Untersuchungshaft:
- Fluchtgefahr: Diese wird angenommen, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei bis drei Jahren zu erwarten ist.
- Verdunkelungsgefahr: Wenn der Verdacht besteht, dass der Beschuldigte Beweismittel vernichten oder Zeugen beeinflussen könnte.
- Wiederholungsgefahr: Wenn zu befürchten ist, dass der Beschuldigte erneut eine Straftat begehen würde.
Wichtige Verfahrensschritte nach der Festnahme:
- Erster Vorführtermin (§ 115 StPO): Am Tag nach der Festnahme entscheidet der Richter, ob Untersuchungshaft verhängt wird oder ob eine Haftverschonung erteilt wird.
- Haftprüfung (§ 117 StPO): Spätestens zwei Wochen nach der Festnahme wird die Fortdauer der Untersuchungshaft überprüft.
Ein erfahrener Strafverteidiger kann in diesen frühen Phasen entscheidend Einfluss auf den Ausgang nehmen, sodass häufig der Erlass eines Haftbefehls verhindert oder eine Haftverschonung erreicht werden kann.
Nach der Haftanordnung:
- Ermittlungsakte einsehen: Nach der Haftanordnung kann der Strafverteidiger sofort die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft einsehen, um sich auf die Haftprüfung vorzubereiten.
- Soziale Kontakte aufrechterhalten: Nach der Haftanordnung ist es wichtig, die sozialen Kontakte des Beschuldigten aufrechtzuerhalten, insbesondere durch Besuche der Familie und Freunde. Diese Besuche müssen im Voraus beantragt und bestätigt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Untersuchungshaft eine schwerwiegende Maßnahme ist, die einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung bedarf. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht kann helfen, die Haftanordnung zu verhindern oder eine Haftverschonung zu erreichen.