Strafverteidiger in Berlin-Moabit Fachanwalt für Strafrecht Florian Beisenbusch
Schnelle Hilfe bei Vorladung, Durchsuchung oder Anklage. Rechtsanwalt Florian Beisenbusch verteidigt Sie persönlich, diskret und bundesweit – mit langjähriger Erfahrung im Strafrecht. Sichern Sie sich jetzt die Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers in Berlin.
Beratung und Verteidigung
Vorladung, Strafbefehl oder Anklage erhalten? Wir nehmen Akteneinsicht und entwickeln mit Ihnen die Verteidigung – in Berlin und bundesweit.
Akuter Notfall
Festnahme, Durchsuchung oder Untersuchungshaft? In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch außerhalb der Bürozeiten über unsere Notfall-Rufnummer.
- Fachanwalt für Strafrechtund Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Seit 2014 zugelassenSchwerpunkt Strafverteidigung
- 4,9 von 5 Sternen128 Bewertungen bei Google
- 550 m zum KriminalgerichtKanzlei im Justizviertel Moabit
Soforthilfe
Was ist passiert?
Die ersten Stunden und Tage entscheiden oft über den Verlauf eines Strafverfahrens. Zögern Sie deshalb nicht, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten. Hier finden Sie die wichtigsten ersten Schritte für Ihre Situation.
Vorladung erhalten
Sie müssen nicht zur Polizei und nichts aussagen. Erst die Akte kennen, dann entscheiden.
Was jetzt zu tun istDurchsuchung
Ruhe bewahren, nichts unterschreiben, nichts herausgeben und sofort den Verteidiger anrufen.
Verhalten bei DurchsuchungFestnahme
Schweigen, nur die Personalien angeben und sofort anwaltliche Hilfe verlangen.
Ihre RechteUntersuchungshaft
Haftgründe prüfen, Haftprüfung beantragen, Haftverschonung gegen Auflagen erreichen.
Wege aus der U-HaftStrafbefehl erhalten
Nur zwei Wochen Zeit für den Einspruch. Danach steht der Strafbefehl einem Urteil gleich.
Frist und EinspruchAnklage erhalten
Im Zwischenverfahren lässt sich die Hauptverhandlung oft noch abwenden.
Was jetzt zu tun ist
Rechtsgebiete
Strafrecht in Berlin – unsere Fachgebiete
Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts. Was die einzelnen Vorwürfe bedeuten, erklärt unser Strafrecht-Lexikon.
Allgemeines Strafrecht
Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Beleidigung und andere Vorwürfe aus dem Strafgesetzbuch.
Verkehrsstrafrecht
Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis – mit Blick auf den Führerschein.
Betäubungsmittelstrafrecht
Besitz, Handel und Einfuhr nach BtMG und Konsumcannabisgesetz.
Sexualstrafrecht
Diskrete Verteidigung bei schweren Vorwürfen, oft in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen.
Jugendstrafrecht
Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden vor dem Jugendgericht.
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten, Steuerhinterziehung und Selbstanzeige.
So arbeiten wir
- ErstkontaktSie rufen an oder schreiben uns. Bei Haft oder Durchsuchung handeln wir sofort.
- AkteneinsichtWir zeigen Ihre Verteidigung an und fordern die Ermittlungsakte an.
- StrategieWir besprechen die Beweislage offen mit Ihnen und legen das Vorgehen fest.
- VerteidigungWir setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein – mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Was kostet ein Strafverteidiger? Die Vergütung richtet sich nach dem RVG oder nach einer Honorarvereinbarung, die Ihren Fall und Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt. Wir besprechen die Kosten, bevor sie entstehen. Mehr zu den Kosten

Ihr Strafverteidiger
Florian Beisenbusch
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Als Strafverteidiger in Berlin steht Florian Beisenbusch für eine persönliche, fachkundige und konsequente Verteidigung – vom Ermittlungsverfahren über die Anklage bis zur Hauptverhandlung, in Berufung und Revision sowie in Haftsachen. Die Kanzlei ist seit mehr als einem Jahrzehnt in der Strafverteidigung tätig.
Im Mittelpunkt stehen nicht schematische Abläufe, sondern Ihre persönliche Situation und eine frühe strategische Ausrichtung des Verfahrens. Die kurzen Wege zum Kriminalgericht in der Turmstraße und zur JVA Moabit ermöglichen eine schnelle Betreuung, gerade in dringenden Fällen.
Mehr über Florian BeisenbuschBewertungen
Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten
„Herr Beisenbusch vertrat mich die vergangenen sieben Monate in einem Strafverfahren und beriet mich mit großem Einfühlungsvermögen. Fachlich zeichnete er sich dadurch aus, dass er immer die richtigen Entscheidungen traf bzw. mir zu diesen riet. Im Ergebnis konnte auch ein sehr gutes Urteil vor Gericht erzielt werden.“
Steven · Google „Herr Beisenbusch ist ein äußerst kompetenter und professioneller Strafverteidiger. Er erklärt jeden Schritt verständlich und nimmt sich Zeit, um alle Fragen ausführlich zu beantworten. Sein Auftreten ist souverän und gleichzeitig sympathisch, wodurch sofort Vertrauen entsteht.“
Selma M. · Google „Herr Beisenbusch hat mich überaus kompetent in meinem Verfahren in Berlin am Amtsgericht Tiergarten begleitet, welches ohne ihn vermutlich nicht so gut ausgegangen wäre. Mein Stresslevel wurde erheblich reduziert und rechtliche Zusammenhänge verständlich erklärt.“
Chris T. · Google
Mitten im Berliner Justizviertel
Die Kanzlei liegt in der Melanchthonstraße 14 in Berlin-Moabit – wenige Gehminuten vom Kriminalgericht, vom Landgericht und von der JVA Moabit. Kurze Wege bedeuten für Sie: schnelle Haftbesuche und eine zügige Bearbeitung Ihres Verfahrens.
Kanzlei Berlin-Moabit
Melanchthonstraße 14
10557 BerlinTelefon 030 863 207 71
Notfall-RufnummerBürozeiten Mo, Di, Do 8–13 Uhr und 14–17 Uhr Mi 8–13 Uhr Fr 8–13 Uhr Kurze Wege
- Amtsgericht Tiergarten (Kriminalgericht)ca. 550 m
- JVA Moabitca. 700 m
- Landgericht Berlinca. 850 m
- S-Bahnhof Bellevueca. 250 m
Häufige Fragen zur Strafverteidigung
Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?
So früh wie möglich – idealerweise, sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren, etwa durch eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder eine Durchsuchung. Im Ermittlungsverfahren lassen sich die Weichen am besten stellen, oft bis hin zur Einstellung.
Muss ich bei der Polizei aussagen?
Nein. Als Beschuldigter müssen Sie nur Angaben zu Ihrer Person machen. Zur Sache dürfen Sie schweigen, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Ob eine Stellungnahme sinnvoll ist, entscheiden wir nach der Akteneinsicht.
Was kostet ein Strafverteidiger in Berlin?
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Die Kosten besprechen wir offen, bevor wir tätig werden. Mehr auf der Seite Kosten.
Bin ich auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar?
Ja. In akuten Notfällen wie Festnahme oder Durchsuchung erreichen Sie uns auch außerhalb der Bürozeiten über unsere Notfall-Rufnummer.
Können Sie auch Pflichtverteidiger sein?
Ja. Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, etwa bei Untersuchungshaft oder einem Verbrechensvorwurf, können Sie Rechtsanwalt Florian Beisenbusch als Pflichtverteidiger benennen. Mehr unter Pflichtverteidigung.
Verteidigen Sie nur in Berlin?
Schwerpunkt sind die Berliner Strafgerichte, allen voran das Amtsgericht Tiergarten und das Landgericht Berlin I. Wir verteidigen aber auch in Brandenburg und bundesweit.