Beisenbusch

Hermandung

Fachanwälte & Strafverteidiger

Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht

Fachgebiet unserer Arbeit als Fachanwälte für Strafrecht in Berlin

Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin-Moabit

Unsere Kanzlei für Strafrecht bietet bundesweite Strafverteidigung mit besonderem Schwerpunkt im Betäubungsmittelstrafrecht.

Was umfasst das Betäubungsmittelstrafrecht?

Das Betäubungsmittelstrafrecht regelt Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das den Umgang mit Betäubungsmitteln, insbesondere illegalen Drogen, in Deutschland reglementiert. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und die Bekämpfung des Drogenhandels sowie des illegalen Konsums. Straftaten nach dem BtMG können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und erfordern daher eine spezialisierte Strafverteidigung.

Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst insbesondere folgende Straftaten:

  • Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG): Der Besitz jeglicher Art von Betäubungsmitteln ohne behördliche Genehmigung stellt eine Straftat dar, unabhängig von der Menge.
  • Handel mit Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG): Der Handel umfasst die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Veräußerung von Drogen. Schon der Versuch ist strafbar.
  • Einfuhr von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG): Das Schmuggeln von Drogen über nationale Grenzen hinweg wird besonders streng geahndet.
  • Verstoß gegen die ärztliche Verschreibungspflicht (§ 13 BtMG): Das unrechtmäßige Verschreiben oder Weitergeben von Medikamenten mit betäubungsmittelähnlichen Wirkstoffen fällt ebenfalls unter das BtMG.
  • Bande und gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln (§ 30a BtMG): Besonders schwere Strafen drohen, wenn Drogenhandel organisiert oder gewerbsmäßig betrieben wird.
  • Besonders schwere Fälle (§ 29 Abs. 3 BtMG, § 30 BtMG): Hierzu zählen der Handel mit großen Mengen an Drogen, der Verkauf an Minderjährige oder der Einsatz von Waffen.

Sanktionen und Nebenfolgen

Die Strafen für Verstöße gegen das BtMG reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Der Strafrahmen orientiert sich dabei an der Art, Menge und Gefährlichkeit der Drogen sowie den Umständen der Tat. Neben der strafrechtlichen Verurteilung drohen auch Nebenfolgen wie die Einziehung von Vermögenswerten, der Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Eintrag ins Führungszeugnis.

Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht

Eine effektive Verteidigung erfordert umfassende Kenntnisse der Gesetzeslage, insbesondere der §§ 29 bis 30a BtMG, sowie der strafprozessualen Vorschriften. Als Fachanwalt für Strafrecht verfügen Rechtsanwalt Florian Beisenbusch und Rechtsanwalt Maximilian Hermandung über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von BtMG-Verfahren. Ihre Expertise umfasst nicht nur die strafrechtliche Verteidigung, sondern auch die Berücksichtigung von sozialrechtlichen und therapeutischen Aspekten, die bei drogenabhängigen Mandanten von Bedeutung sein können.

Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin-Moabit

Die Anwaltskanzlei Beisenbusch & Hermandung vertritt Sie in allen Verfahren des Betäubungsmittelstrafrechts. Ob im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung oder bei Fragen zu Haftbefehlen – wir sind Ihr zuverlässiger Partner in Berlin und bundesweit. Mit unserer fachlichen Spezialisierung im Strafrecht bieten wir Ihnen eine kompetente und engagierte Verteidigung.