Hausdurchsuchung in Berlin: So verhalten Sie sich richtig
Eine Hausdurchsuchung kommt fast immer überraschend, meist früh am Morgen. Mit den richtigen Schritten schützen Sie Ihre Rechte – und schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung.
Akuter Notfall – Festnahme, Durchsuchung, Haft: auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar über unsere Notfall-Rufnummer
Durchsuchung läuft gerade? Rufen Sie sofort unsere Notfall-Rufnummer an – auch außerhalb der Bürozeiten. Sagen Sie den Beamten, dass Sie Ihren Verteidiger informieren, und machen Sie bis dahin keine Angaben.
Durchsuchung nach §§ 102 ff. StPO
Eine Durchsuchung ist ein erheblicher Eingriff in Ihre Grundrechte und eine der häufigsten Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren. Sie dient dem Auffinden von Beweismitteln oder dem Ergreifen von Personen. Besonders häufig kommt sie in Verfahren des Betäubungsmittelstrafrechts, Sexualstrafrechts, Wirtschaftsstrafrechts und bei Cyberdelikten vor.
Voraussetzungen
- Richterlicher Beschluss: In der Regel ordnet ein Ermittlungsrichter die Durchsuchung an (§ 105 StPO).
- Gefahr im Verzug: Nur ausnahmsweise dürfen Staatsanwaltschaft oder Polizei ohne Beschluss durchsuchen, wenn ein Abwarten den Zweck gefährden würde.
- Tatverdacht: Es müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, und die Maßnahme muss verhältnismäßig sein.
Ihre Rechte
- Einsicht in den Beschluss: Sie dürfen den Durchsuchungsbeschluss lesen und eine Abschrift verlangen.
- Anwesenheit: Als Inhaber der Räume dürfen Sie bei der Durchsuchung anwesend sein (§ 106 StPO). Ist kein Richter oder Staatsanwalt dabei, sollen neutrale Zeugen hinzugezogen werden.
- Schweigerecht: Sie müssen keine Angaben machen und die Durchsuchung nicht aktiv unterstützen.
- Verzeichnis: Sie haben Anspruch auf ein Verzeichnis der beschlagnahmten oder sichergestellten Gegenstände (§ 107 StPO).
Wie verhalte ich mich bei einer Durchsuchung?
- Keine Aussagen, keine Verhandlungen. Machen Sie keine Angaben und keine spontanen Äußerungen. Gehen Sie nicht auf Angebote ein, ein Geständnis könne die Maßnahme verkürzen. Unterschreiben Sie nichts – Sie haben es mit erfahrenen Vernehmungsbeamten zu tun.
- Rufen Sie sofort Ihren Anwalt an. Sie haben das Recht, Ihren Verteidiger zu informieren. Bitten Sie die Beamten, mit dem Beginn zu warten, bis er erreichbar ist – einen Anspruch darauf haben Sie allerdings nicht.
- Prüfen Sie den Beschluss. Lassen Sie sich den richterlichen Beschluss zeigen und achten Sie auf das Datum: Ist er älter als sechs Monate, rechtfertigt er die Durchsuchung in der Regel nicht mehr. Fehlt ein Beschluss, müssen die Beamten die Gründe für „Gefahr im Verzug“ nennen.
- Notieren Sie alles. Aktenzeichen, Namen der Beamten und des Einsatzleiters, Beginn und Ende, was wo gefunden wurde.
- Keine Beweismittel vernichten. Das kann einen Haftgrund (Verdunkelungsgefahr) schaffen.
- Der Mitnahme widersprechen. Geben Sie nichts freiwillig heraus. Widersprechen Sie der Sicherstellung, damit eine förmliche Beschlagnahme erfolgt, gegen die Sie gerichtlich vorgehen können (§ 98 StPO).
- Auch Angehörige und Mitarbeiter schweigen. Sie sollten ebenfalls keine Angaben machen, sondern zuerst rechtlichen Rat einholen.
Notfall-Rufnummer – weil jede Minute zählt
In dringenden Fällen wie einer laufenden Durchsuchung erreichen Sie uns auch außerhalb der Bürozeiten unter unserer Notfall-Rufnummer. Während der Bürozeiten auch unter 030 863 207 71. Von unserer Kanzlei in Moabit sind wir in Berlin schnell vor Ort.
Warum ein Fachanwalt für Strafrecht?
Durchsuchungen sind oft Teil umfangreicher Ermittlungsverfahren. Ein Fachanwalt für Strafrecht erkennt rechtswidrige Maßnahmen und geht dagegen vor – etwa mit einer Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss oder einem Antrag auf Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände wie Handy oder Laptop. Gerade nach einer Durchsuchung ist schnelles Handeln entscheidend, denn jetzt beginnt die Auswertung der Beweismittel.
Häufige Fragen
Muss ich mein Handy entsperren oder Passwörter nennen?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, PIN-Codes oder Passwörter herauszugeben. Ob die Polizei Ihren Finger zum Entsperren auflegen darf, ist rechtlich umstritten – widersprechen Sie in jedem Fall ausdrücklich und lassen Sie das protokollieren.
Wann bekomme ich beschlagnahmte Gegenstände zurück?
Erst wenn sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden. Bei Datenträgern kann die Auswertung Monate dauern. Ihr Verteidiger kann die Herausgabe beantragen, etwa wenn eine Kopie der Daten genügt oder die Beschlagnahme unverhältnismäßig ist.