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Fachanwälte & Strafverteidiger

Anwalt für Steuerstrafrecht

Fachgebiet unserer Arbeit als Fachanwälte für Strafrecht in Berlin

Anwalt für Steuerstrafrecht in Berlin-Moabit

Unsere Kanzlei für Strafrecht bietet bundesweite Strafverteidigung mit besonderem Schwerpunkt im Steuerstrafrecht.

Vertragsrecht

Das Steuerstrafrecht umfasst Straftatbestände wie Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei und leichtfertige Steuerverkürzung. In den letzten Jahren hat sich die Kontrolldichte durch die Ermittlungsbehörden deutlich erhöht, was das Risiko für Steuerstraftäter erhöht. Als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin biete ich Ihnen kompetente Beratung und Verteidigung in allen Bereichen des Steuerstrafrechts.

Gründe für steuerstrafrechtliche Ermittlungen:

  • Betriebsprüfungen: Regelmäßige Prüfungen durch das Finanzamt können zu Ermittlungen führen, wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.
  • Anonyme Strafanzeigen: Hinweise von ehemaligen Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder Lebenspartnern können Ermittlungen auslösen.
  • Hinweise von Behörden: Das verbesserte Auskunftssystem zwischen den Behörden und die Verstärkung des Prüfungspersonals erhöhen das Entdeckungsrisiko für Steuerhinterziehung.

Steuerstraftaten im Überblick:

  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Wer vorsätzlich Steuern hinterzieht, riskiert empfindliche Strafen.
  • Steuerhehlerei (§ 374 AO): Die Hehlerei von gestohlenen oder illegal erlangten Steuererklärungen ist strafbar.
  • Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO): Leichtfertige Verstöße gegen steuerliche Pflichten führen zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.

Selbstanzeige im Steuerrecht – Risiken und Chancen:

  • Selbstanzeige (§ 371 AO): Es besteht die Möglichkeit einer **straffreien Selbstanzeige**, wenn alle unverjährten Steuerstraftaten vollständig und umfassend aufgeklärt werden. Es gelten jedoch hohe Anforderungen an die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben.

Anwalt für Strafrecht in Berlin

Wenn Sie im Steuerstrafrecht in Berlin oder deutschlandweit rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen mit maßgeschneiderter Beratung und einer durchdachten Verteidigungsstrategie zur Seite. Insbesondere im Falle einer Betriebsprüfung oder einer Selbstanzeige sollten Sie rechtzeitig einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht hinzuziehen, um alle Risiken und Chancen optimal zu bewerten.