Beisenbusch

Hermandung

Fachanwälte & Strafverteidiger

Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Fachgebiet unserer Arbeit als Fachanwälte für Strafrecht in Berlin

Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Berlin-Moabit

Unsere Kanzlei für Strafrecht bietet bundesweite Strafverteidigung mit besonderem Schwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht.

Was umfasst das Wirtschaftsstrafrecht?

Die wichtigsten Straftaten im Wirtschaftsstrafrecht sind:

  • Untreue (§ 266 StGB): Der Missbrauch von Treuepflichten, etwa durch Geschäftsführer, die im Auftrag eines Unternehmens Vermögenswerte veruntreuen.
  • Betrug (§ 263 StGB): Das Täuschen von Dritten, um sich oder anderen unrechtmäßig zu bereichern, etwa durch falsche Rechnungen oder unwahre Angaben bei der Unternehmensfinanzierung.
  • Korruption (§§ 331, 332 StGB): Bestechung und Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr, etwa wenn Geschäftsführern oder Beamten Vorteile für die Bevorzugung von Geschäftspartnern geboten werden.
  • Insolvenzstrafrecht (§ 283 StGB): Straftaten im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Unternehmens, wie die vorsätzliche Insolvenzverschleppung oder die unzulässige Begünstigung von Gläubigern.
  • Bilanzfälschung (§ 331 HGB): Das absichtliche Verfälschen von Bilanzen oder Jahresabschlüssen, um eine bessere finanzielle Lage des Unternehmens vorzutäuschen.
  • Wettbewerbsverstöße (§ 8 UWG): Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, etwa durch unzulässige Werbung oder Absprachen zur Preismanipulation.
  • Geldwäsche (§ 261 StGB): Die Verschleierung von illegalen Einkünften, etwa aus Betrug oder Drogenhandel, durch die Einbringung in legale Wirtschaftskreisläufe.
  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Das absichtliche Vorenthalten oder Hinterziehen von Steuern, sei es durch falsche Angaben oder das Verschweigen von Einkünften.

Strafrechtliche Konsequenzen

Die Strafen im Wirtschaftsstrafrecht können sowohl Geldstrafen als auch Freiheitsstrafen umfassen, wobei bei besonders schweren Delikten wie Bilanzfälschungen oder Korruption Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren drohen. Auch Unternehmen können betroffen sein: Neben Geldstrafen sind etwa die Einziehung von Vermögenswerten.

Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin

Die Anwaltskanzlei Beisenbusch & Hermandung bietet Ihnen bundesweite Vertretung in allen Angelegenheiten des Wirtschaftsstrafrechts. Wir vertreten Sie kompetent in Ermittlungsverfahren, Strafprozessen sowie im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision). Unsere Kanzlei ist auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung in der Verteidigung von Unternehmen und Einzelpersonen. Als Fachanwälte für Strafrecht setzen wir uns engagiert für Ihre Rechte ein – unabhängig davon, ob es sich um Korruptionsvorwürfe, Steuerhinterziehung oder Bilanzfälschung handelt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.