Wirtschaftsstrafrecht in Berlin: Verteidigung für Unternehmer und Führungskräfte

Ermittlungen wegen Betrug, Untreue oder Insolvenzverschleppung bedrohen nicht nur die Freiheit, sondern auch Unternehmen und Reputation. Wir verteidigen Einzelpersonen und beraten Unternehmen – vertraulich und strategisch.

Wirtschaftsstrafverfahren sind komplex: umfangreiche Akten, Gutachten zu Bilanzen und Zahlungsflüssen, oft parallele zivil- und steuerrechtliche Verfahren. Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt deshalb früh – häufig schon vor oder unmittelbar nach einer Durchsuchung der Geschäftsräume.

Die wichtigsten Straftaten im Wirtschaftsstrafrecht

  • Untreue (§ 266 StGB): Missbrauch einer Vermögensbetreuungspflicht, etwa wenn ein Geschäftsführer Gesellschaftsvermögen pflichtwidrig verwendet.
  • Betrug (§ 263 StGB): Täuschung zur rechtswidrigen Bereicherung, etwa durch falsche Rechnungen oder unwahre Angaben bei der Unternehmensfinanzierung. Dazu gehören auch Subventions- und Kreditbetrug (§§ 264, 265b StGB).
  • Korruption: Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) sowie gegenüber Amtsträgern (§§ 331 bis 335 StGB).
  • Insolvenzstraftaten: Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Bankrott (§ 283 StGB), Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB).
  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB): einer der häufigsten Vorwürfe gegen Arbeitgeber, oft im Zusammenhang mit Scheinselbstständigkeit.
  • Bilanzdelikte (§ 331 HGB): unrichtige Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft in Bilanzen oder Jahresabschlüssen.
  • Geldwäsche (§ 261 StGB): das Verschleiern der Herkunft von Vermögenswerten aus rechtswidrigen Taten.
  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO): siehe Steuerstrafrecht.

Strafrechtliche Konsequenzen

Wirtschaftsdelikte werden mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet. In besonders schweren Fällen von Betrug und Untreue drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Hinzu kommt die Einziehung von Taterträgen (§§ 73 ff. StGB), die Betroffene oft härter trifft als die Strafe selbst. Unternehmen drohen Geldbußen nach §§ 30, 130 OWiG und der Eintrag ins Wettbewerbsregister. Geschäftsführer können nach einer Verurteilung wegen bestimmter Delikte für fünf Jahre von ihrem Amt ausgeschlossen sein.

Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Berlin

Die Kanzlei Beisenbusch vertritt Sie in Ermittlungsverfahren, in Strafprozessen und im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision). Wir verteidigen Einzelpersonen und beraten Unternehmen, etwa bei Durchsuchungen oder internen Untersuchungen. Als Fachanwalt für Strafrecht setzt sich Florian Beisenbusch engagiert für Ihre Rechte ein – unabhängig davon, ob es um Korruptionsvorwürfe, Steuerhinterziehung oder Insolvenzdelikte geht. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf: In Wirtschaftsstrafsachen lassen sich die Weichen im Ermittlungsverfahren am wirksamsten stellen.

Häufige Fragen

Die Staatsanwaltschaft durchsucht unser Unternehmen. Was ist zu tun?

Rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an, machen Sie keine Angaben zur Sache und weisen Sie Mitarbeiter an, ebenfalls nicht auszusagen. Widersprechen Sie der Mitnahme von Unterlagen, damit eine förmliche Beschlagnahme erfolgt. Mehr unter Durchsuchung.

Lässt sich ein Wirtschaftsstrafverfahren ohne Prozess beenden?

Häufig ja. Gerade in umfangreichen Verfahren sind Einstellungen gegen Auflage (§ 153a StPO) oder Verständigungen über einen Strafbefehl verbreitet. Voraussetzung ist eine sorgfältige Aufarbeitung des Sachverhalts durch die Verteidigung.

Verfasst von Florian Beisenbusch, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Moabit. Die Informationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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Bitte schildern Sie hier keine Angaben zum tatsächlichen Geschehen. Tragen Sie stattdessen ausschließlich den aktuellen Stand des Verfahrens ein, zum Beispiel: Durchsuchung, polizeiliche Anhörung, Vorladung, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklageschrift oder Urteil.

Alles Weitere besprechen wir persönlich und vertraulich im Rahmen der Beratung.

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