Sockelverteidigung in Berlin: abgestimmte Verteidigung bei mehreren Beschuldigten
Wird gegen mehrere Personen wegen derselben Sache ermittelt, kann eine koordinierte Verteidigung die Chancen aller Beschuldigten verbessern. Unsere Bürogemeinschaft in Berlin-Moabit bietet dafür ein eingespieltes Team.
Akuter Notfall – Festnahme, Durchsuchung, Haft: auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar über unsere Notfall-Rufnummer
Jeder Beschuldigte braucht einen eigenen Verteidiger – das schreibt § 146 StPO vor. Die Verteidiger können sich aber abstimmen, wenn die Interessen ihrer Mandanten übereinstimmen. Diese Form der Zusammenarbeit nennt man Sockelverteidigung.
Bürogemeinschaft von Strafverteidigern in Moabit
Die Kanzlei Beisenbusch arbeitet in Berlin in einer Bürogemeinschaft, die sich auf die Strafverteidigung konzentriert. Zu ihr gehören:
- Florian Beisenbusch, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Yves Wiemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
- Barbara Kloke, Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht
Jeder Anwalt der Bürogemeinschaft führt seine Mandate eigenverantwortlich. Eine Sozietät besteht nicht.
Wann kommt eine Sockelverteidigung in Betracht?
- Gemeinsame Interessenlage: Die Interessen mehrerer Beschuldigter sind weitgehend identisch.
- Ähnliche Verteidigungsmöglichkeiten: Die Verteidigungsansätze der Beschuldigten gleichen sich überwiegend.
- Effektive Koordination: Eine abgestimmte tatsächliche und rechtliche Bearbeitung ist geeignet, die Verteidigungschancen zu verbessern.
Durch diese Zusammenarbeit profitieren die Beschuldigten von einer umfassenden und abgestimmten Strategie. Die Verteidiger bündeln ihr Wissen, tauschen Informationen aus und entwickeln gemeinsam ihre Linie – etwa gegenüber einem zentralen Belastungszeugen oder einem Gutachten.
Als eingespieltes Team können wir durch eine abgestimmte Verteidigung nicht nur effizienter arbeiten, sondern auch die Erfolgsaussichten im Verfahren verbessern. Wo die Interessen der Beschuldigten auseinandergehen, endet die Abstimmung – die Pflicht jedes Verteidigers gilt allein seinem eigenen Mandanten.