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Vorladung als Beschuldigter

Zögern Sie nicht, unsere erfahrenen Strafverteidiger zu kontaktieren

Anwalt für Strafrecht in Berlin-Moabit bei Vorladung als Beschuldigter

Unsere Kanzlei für Strafrecht bietet bundesweite Unterstützung bei Vorladung als Beschuldigter.

Vorladung als Beschuldigter

Eine Vorladung als Beschuldigter ist ein ernstes Signal im Strafverfahren. Es ist wichtig, dass Sie in dieser Situation besonnen handeln und Ihre Rechte kennen. Als Fachanwalt für Strafrecht unterstützen wir Sie in solchen Fällen umfassend.

Müssen Sie zur Vorladung erscheinen?

  • Keine Pflicht zum Erscheinen: Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, sind Sie nicht verpflichtet, dieser Folge zu leisten.
  • Kontaktieren Sie Ihren Strafverteidiger: Überlassen Sie die Kommunikation mit den Behörden Ihrem Anwalt für Strafrecht. Dieser wird die Vertretung bei der zuständigen Behörde anzeigen und die weiteren Schritte für Sie übernehmen.

Verhaltenshinweise bei einer Vorladung

  • Keine Aussagen ohne Anwalt: Nutzen Sie Ihr Recht zu schweigen, um sich nicht unbeabsichtigt selbst zu belasten.
  • Informatorische Befragung: Seien Sie vorsichtig bei informatorischen Befragungen, bei denen oft keine Belehrung über Ihre Schweigerechte erfolgt. Geben Sie keine spontanen Geständnisse ab.
  • Nur notwendige Angaben machen: Laut § 111 OWiG müssen Sie nur Angaben zu Ihrer Person machen (z. B. Name, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit).

Notfallkontakt

Sollten Sie überraschend mit einer Vernehmung oder einer Vorladung konfrontiert werden, erreichen Sie uns über unsere 24/7-Notfallnummer. Wir gewährleisten Ihnen schnellstmögliche Unterstützung und begleiten Sie durch die weiteren Verfahrensschritte.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Strafrecht, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.