Vollmacht und Formulare für Ihre Strafverteidigung

Damit wir uns schnell als Ihre Verteidiger bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht melden können, brauchen wir eine unterschriebene Vollmacht. Hier finden Sie alle Formulare.

Die Vollmacht ist erforderlich, um für Sie Akteneinsicht zu beantragen, Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen oder andere Verfahrenshandlungen in Ihrem Namen vorzunehmen.

  • Vollmacht (PDF)

    Zwingend erforderlich für die Mandatierung – bitte zweifach handschriftlich unterschreiben.

  • Mandantenbogen (PDF)

    Ihre persönlichen Angaben – bitte ausgefüllt zum ersten Termin mitbringen oder vorab senden.

  • Verfahrenskostenhilfe-Erklärung (PDF)

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse – für den Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe, etwa als Nebenkläger.

So geht es weiter

  1. Herunterladen und lesen. Bitte lesen Sie die Vollmacht aufmerksam durch und rufen Sie uns bei Fragen an.
  2. Unterschreiben. Die Vollmacht bitte zweifach handschriftlich unterschreiben, den Mandantenbogen ausfüllen und unterschreiben.
  3. Zurücksenden. Per Post, E-Mail an kontakt@kanzlei-beisenbusch.de oder Telefax an +49 209 377 875 60.

Es eilt? Bei Haft, Durchsuchung oder ablaufenden Fristen warten Sie nicht auf die Formulare – rufen Sie direkt an: 030 863 207 71 oder unter unserer Notfall-Rufnummer.

Verfasst von Florian Beisenbusch, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Moabit. Die Informationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Soforthilfe von Ihrem Strafverteidiger in Berlin

Bitte schildern Sie hier keine Angaben zum tatsächlichen Geschehen. Tragen Sie stattdessen ausschließlich den aktuellen Stand des Verfahrens ein, zum Beispiel: Durchsuchung, polizeiliche Anhörung, Vorladung, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklageschrift oder Urteil.

Alles Weitere besprechen wir persönlich und vertraulich im Rahmen der Beratung.

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In dringenden Fällen rufen Sie bitte direkt an.

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