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Strafbefehl

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Anwalt für Strafrecht in Berlin-Moabit bei Strafbefehl

Unsere Kanzlei für Strafrecht bietet bundesweite Unterstützung bei Strafbefehl.

Strafbefehl: Was Sie wissen sollten

Das Strafbefehlsverfahren, geregelt in den §§ 407 bis 412 StPO, dient der Entlastung von Staatsanwaltschaften und Gerichten. Es wird häufig in Fällen der Bagatellkriminalität eingesetzt und ermöglicht ein schriftliches Verfahren ohne Hauptverhandlung.
Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls

  • Vergehen: Der Vorwurf muss ein Vergehen betreffen (§ 12 StGB).
  • Amtsgericht: Die Sache muss vor dem Amtsgericht verhandelt werden können.
  • Dringender Tatverdacht: Es müssen ausreichend Beweise für den Tatverdacht vorliegen.

Mögliche Rechtsfolgen

  • Geldstrafen: Verhängung von Geldstrafen in Tagessätzen.
  • Freiheitsstrafen: Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, in der Regel zur Bewährung.
  • Fahrverbote: Fahrverbote oder Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist von bis zu zwei Jahren.
  • Nebenstrafen: Verhängung bestimmter Nebenstrafen wie z. B. Einziehung von Gegenständen.

Vorgehen nach Zustellung

  • Einspruch: Innerhalb von zwei Wochen kann Einspruch eingelegt werden, entweder vollständig oder auf einzelne Punkte beschränkt.
  • Rechtskraft: Erfolgt kein Einspruch, erlangt der Strafbefehl die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils.
  • Hauptverhandlung: Nach Einspruch wird das Verfahren in eine Hauptverhandlung überführt.

Warum ein Fachanwalt für Strafrecht wichtig ist

Strategieentwicklung: Eine anwaltliche Verteidigung sichert eine optimale Vorgehensweise, beispielsweise durch gezielten Einspruch.

  • Vermeidung langfristiger Folgen: Einträge ins Führungszeugnis oder ungerechtfertigte Sanktionen können vermieden werden.

Das Strafbefehlsverfahren bietet Vorteile wie Verfahrensbeschleunigung, erfordert jedoch eine genaue juristische Prüfung. Kompetente anwaltliche Unterstützung ist entscheidend, um Ihre Rechte effektiv zu wahren. Unsere Fachanwälte für Strafrecht unterstützen Sie dabei!