Strafbefehl erhalten: Einspruch innerhalb von zwei Wochen
Ein Strafbefehl ist ein Urteil ohne Verhandlung. Wer die Frist verstreicht, ist rechtskräftig verurteilt – oft mit Eintrag im Führungszeugnis. Lassen Sie den Strafbefehl deshalb sofort prüfen.
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Achtung, Frist Gegen einen Strafbefehl können Sie nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 410 StPO). Maßgeblich ist das Datum auf dem gelben Zustellumschlag, nicht der Tag, an dem Sie den Brief geöffnet haben.
Was ist ein Strafbefehl?
Das Strafbefehlsverfahren ist in den §§ 407 bis 412 StPO geregelt und dient der Entlastung von Staatsanwaltschaften und Gerichten. Es wird häufig bei überschaubaren Vorwürfen eingesetzt – etwa Ladendiebstahl, Beleidigung, Trunkenheitsfahrt oder Leistungserschleichung – und ermöglicht eine Verurteilung im schriftlichen Verfahren, ohne Hauptverhandlung.
Voraussetzungen
- Vergehen: Der Vorwurf muss ein Vergehen betreffen, also eine Tat mit einer Mindeststrafe unter einem Jahr (§ 12 StGB).
- Amtsgericht: Die Sache muss in die Zuständigkeit des Strafrichters oder Schöffengerichts beim Amtsgericht fallen – in Berlin meist das Amtsgericht Tiergarten.
- Hinreichender Tatverdacht: Die Staatsanwaltschaft muss eine Verurteilung für wahrscheinlich halten und eine Hauptverhandlung für entbehrlich.
Mögliche Rechtsfolgen
- Geldstrafe in Tagessätzen
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung – aber nur, wenn der Beschuldigte einen Verteidiger hat
- Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von höchstens zwei Jahren
- Nebenfolgen wie die Einziehung von Gegenständen oder Taterträgen
Was passiert nach der Zustellung?
- Einspruch: Innerhalb von zwei Wochen kann Einspruch eingelegt werden – vollständig oder beschränkt, etwa nur auf die Höhe der Tagessätze.
- Rechtskraft: Ohne Einspruch steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich.
- Hauptverhandlung: Nach einem Einspruch wird eine Hauptverhandlung angesetzt. Der Einspruch kann bis zur Urteilsverkündung zurückgenommen werden, nach Beginn der Verhandlung allerdings nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.
Warum ein Fachanwalt für Strafrecht wichtig ist
- Strategie: Nicht jeder Einspruch ist sinnvoll. Ihr Verteidiger nimmt Akteneinsicht und entscheidet mit Ihnen, ob ein vollständiger oder beschränkter Einspruch die besten Chancen bietet.
- Einstellung statt Verurteilung: Auch nach Erlass eines Strafbefehls ist eine Einstellung des Verfahrens, etwa gegen eine Geldauflage, noch möglich.
- Führungszeugnis: Ab 91 Tagessätzen erscheint die Verurteilung im Führungszeugnis. Schon eine geringe Reduzierung kann hier den Unterschied machen.
- Tagessatzhöhe: Häufig wird das Einkommen geschätzt – und zu hoch angesetzt. Das lässt sich korrigieren.
Häufige Fragen
Kann die Strafe nach einem Einspruch höher ausfallen?
Ja, das ist möglich, denn das Verbot der Schlechterstellung gilt beim Strafbefehl nicht. Deshalb sollte ein Einspruch immer nach Akteneinsicht und mit einer klaren Strategie eingelegt werden. Bei Bedarf kann er später zurückgenommen werden.
Ich habe die Frist verpasst. Was jetzt?
Wenn Sie ohne Verschulden verhindert waren, etwa wegen Urlaubs oder Krankheit, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Der Antrag muss innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden. Melden Sie sich sofort.