Soforthilfe vom Strafverteidiger in Berlin

Vorladung, Durchsuchung oder Strafbefehl? Jetzt kommt es auf schnelles und überlegtes Handeln an. Je früher wir eingebunden sind, desto mehr können wir für Sie tun.

Fünf Regeln für jeden Kontakt mit der Polizei

  1. Schweigen ist Ihr Recht. Zur Sache müssen Sie nichts sagen – weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft. Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
  2. Nur Angaben zur Person. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit – mehr müssen Sie nicht angeben.
  3. Nichts unterschreiben. Weder Protokolle noch „Einverständniserklärungen“ zur Herausgabe von Gegenständen.
  4. Sofort einen Verteidiger anrufen. Sie haben jederzeit das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren.
  5. Erst Akteneinsicht, dann entscheiden. Ob und wie Sie sich äußern, entscheiden Sie mit Ihrem Verteidiger, wenn die Beweislage bekannt ist.

Was bedeutet der Vorwurf? Im Strafrecht-Lexikon erklären wir die häufigsten Delikte mit Paragraf und Strafrahmen.

Soforthilfe von Ihrem Strafverteidiger in Berlin

Bitte schildern Sie hier keine Angaben zum tatsächlichen Geschehen. Tragen Sie stattdessen ausschließlich den aktuellen Stand des Verfahrens ein, zum Beispiel: Durchsuchung, polizeiliche Anhörung, Vorladung, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklageschrift oder Urteil.

Alles Weitere besprechen wir persönlich und vertraulich im Rahmen der Beratung.

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In dringenden Fällen rufen Sie bitte direkt an.

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