Soforthilfe vom Strafverteidiger in Berlin
Vorladung, Durchsuchung oder Strafbefehl? Jetzt kommt es auf schnelles und überlegtes Handeln an. Je früher wir eingebunden sind, desto mehr können wir für Sie tun.
Vorladung erhalten
Sie müssen nicht zur Polizei und nichts aussagen. Erst die Akte kennen, dann entscheiden.
Was jetzt zu tun istDurchsuchung
Ruhe bewahren, nichts unterschreiben, nichts herausgeben und sofort den Verteidiger anrufen.
Verhalten bei DurchsuchungFestnahme
Schweigen, nur die Personalien angeben und sofort anwaltliche Hilfe verlangen.
Ihre RechteUntersuchungshaft
Haftgründe prüfen, Haftprüfung beantragen, Haftverschonung gegen Auflagen erreichen.
Wege aus der U-HaftStrafbefehl erhalten
Nur zwei Wochen Zeit für den Einspruch. Danach steht der Strafbefehl einem Urteil gleich.
Frist und EinspruchAnklage erhalten
Im Zwischenverfahren lässt sich die Hauptverhandlung oft noch abwenden.
Was jetzt zu tun istPflichtverteidigung
Sie dürfen den Anwalt Ihres Vertrauens als Pflichtverteidiger benennen.
Ihr WahlrechtMehrere Beschuldigte
Abgestimmte Verteidigung durch die Strafverteidiger der Bürogemeinschaft.
Sockelverteidigung
Fünf Regeln für jeden Kontakt mit der Polizei
- Schweigen ist Ihr Recht. Zur Sache müssen Sie nichts sagen – weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft. Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
- Nur Angaben zur Person. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit – mehr müssen Sie nicht angeben.
- Nichts unterschreiben. Weder Protokolle noch „Einverständniserklärungen“ zur Herausgabe von Gegenständen.
- Sofort einen Verteidiger anrufen. Sie haben jederzeit das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren.
- Erst Akteneinsicht, dann entscheiden. Ob und wie Sie sich äußern, entscheiden Sie mit Ihrem Verteidiger, wenn die Beweislage bekannt ist.
Was bedeutet der Vorwurf? Im Strafrecht-Lexikon erklären wir die häufigsten Delikte mit Paragraf und Strafrahmen.