Festnahme in Berlin: Ihre Rechte und was jetzt zählt

Nach einer Festnahme entscheidet sich in wenigen Stunden, ob Sie wieder freikommen oder in Untersuchungshaft bleiben. Ein Strafverteidiger sollte deshalb sofort eingeschaltet werden.

Akuter Notfall – Festnahme, Durchsuchung, Haft: auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar über unsere Notfall-Rufnummer

Angehöriger festgenommen? Rufen Sie unsere Notfall-Rufnummer an – auch außerhalb der Bürozeiten. Halten Sie, wenn möglich, Namen, Geburtsdatum und die Dienststelle bereit.

Verhalten bei einer Festnahme

  1. Ruhe bewahren, keinen Widerstand leisten. Auch wenn Sie die Festnahme für falsch halten – Widerstand schafft nur einen weiteren Vorwurf.
  2. Haftbefehl zeigen lassen. Liegt ein richterlicher Haftbefehl vor, muss Ihnen eine Abschrift ausgehändigt werden (§ 114a StPO). Ist das nicht sofort möglich, muss man Ihnen mitteilen, was Ihnen vorgeworfen wird.
  3. Schweigen. Äußern Sie sich nicht zu den Vorwürfen. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
  4. Nur Personalien angeben. Nennen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum. Weitere Angaben sind nicht erforderlich.
  5. Sofort einen Verteidiger verlangen. Sie haben das Recht, vor einer Vernehmung einen Verteidiger zu kontaktieren. Die Polizei muss Ihnen dabei helfen. In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch außerhalb der Bürozeiten über unsere Notfall-Rufnummer.
  6. Angehörige benachrichtigen lassen. Sie haben das Recht, dass ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson informiert wird (§ 114c StPO). Sind wir nicht direkt erreichbar, bitten Sie diese Person, uns zu kontaktieren.

Diese Angaben helfen uns

Damit wir schnellstmöglich handeln können, brauchen wir – von Ihnen oder Ihren Angehörigen – möglichst folgende Informationen:

  • vollständiger Name und Geburtsdatum
  • aktueller Aufenthaltsort, etwa Polizeiabschnitt oder Gefangenensammelstelle
  • Name und Telefonnummer des zuständigen Beamten oder der Dienststelle
  • bekannte Aktenzeichen, zum Beispiel aus Haftbefehl oder Vorladung

Wie geht es nach der Festnahme weiter?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (§ 128 StPO). In Berlin geschieht das in der Regel beim Bereitschaftsgericht. Der Richter entscheidet, ob Untersuchungshaft angeordnet, ein Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt oder der Beschuldigte freigelassen wird. Ist ein Verteidiger schon bei diesem Termin dabei, lässt sich die Untersuchungshaft häufig vermeiden. Mehr unter Untersuchungshaft.

Verfasst von Florian Beisenbusch, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Moabit. Die Informationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Soforthilfe von Ihrem Strafverteidiger in Berlin

Bitte schildern Sie hier keine Angaben zum tatsächlichen Geschehen. Tragen Sie stattdessen ausschließlich den aktuellen Stand des Verfahrens ein, zum Beispiel: Durchsuchung, polizeiliche Anhörung, Vorladung, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklageschrift oder Urteil.

Alles Weitere besprechen wir persönlich und vertraulich im Rahmen der Beratung.

Name *

In dringenden Fällen rufen Sie bitte direkt an.

Anrufen Notfall