Anwalt für Jugendstrafrecht
Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin-Moabit
Unsere Kanzlei für Strafrecht bietet bundesweite Strafverteidigung mit besonderem Schwerpunkt im Jugendstrafrecht.
Was umfasst das Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht ist ein speziell auf junge Täter ausgerichtetes Rechtsgebiet, das insbesondere auf Erziehung und Resozialisierung abzielt. Für Jugendliche, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, gelten besondere Regelungen, die im Jugendgerichtsgesetz (JGG) festgelegt sind. Es unterscheidet sich vom Erwachsenenstrafrecht, das die Strafe der Tat in den Vordergrund stellt, während das Jugendstrafrecht in erster Linie auf die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung fokussiert. Für Heranwachsende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 21 Jahre alt sind, gelten abgemilderte Vorschriften, die an das Jugendstrafrecht anknüpfen.
Neben den allgemeinen Regelungen im Strafgesetzbuch (StGB) kommen im Jugendstrafrecht zusätzliche Vorschriften zum Tragen, wie das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) für Verstöße im Bereich der Drogenkriminalität und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) für Fälle im Verkehrsstrafrecht.
Strafrechtliche Konsequenzen im Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht wird nach Schwere der Straftat und der Persönlichkeit des Täters unterschieden. Das Jugendgerichtsgesetz sieht verschiedene Rechtsfolgen vor, die in drei Gruppen unterteilt werden:
- Erziehungsmaßregeln: Diese Maßnahmen sind keine Strafen, sondern Weisungen, die das Leben des Jugendlichen beeinflussen und erzieherische Wirkung haben sollen. Hierzu gehören unter anderem soziale Trainings, Therapie oder Auflagen.
- Zuchtmittel: Wenn erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen, können Zuchtmittel wie Verwarnungen, kurze Freiheitsentziehungen (Jugendarrest) oder gemeinnützige Arbeit verhängt werden.
- Jugendstrafe: Im Fall schwerer Straftaten kann auch eine Jugendstrafe verhängt werden. Diese beträgt in der Regel zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, in besonders schweren Fällen kann sie auf bis zu 10 Jahre ausgeweitet werden. Der Vollzug der Jugendstrafe erfolgt in Jugendstrafanstalten.
Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin-Moabit
Die Anwaltskanzlei Beisenbusch & Hermandung bietet Ihnen kompetente und engagierte Verteidigung im Bereich des Jugendstrafrechts – bundesweit. Wir vertreten Jugendliche und junge Erwachsene sowohl in Ermittlungsverfahren als auch in Strafprozessen und im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision). Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Jugendstrafrecht und lassen Sie sich frühzeitig beraten.
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