Zeugenbeistand in Berlin: anwaltliche Begleitung für Zeugen
Auch als Zeuge kann eine Aussage Folgen haben – für andere und für Sie selbst. Ein Zeugenbeistand sorgt dafür, dass Sie Ihre Rechte kennen und nichts sagen, was Sie später bereuen.
Es gibt viele gute Gründe, sich vor einer Aussage bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss anwaltlich beraten und begleiten zu lassen. Das Recht dazu ist in § 68b StPO ausdrücklich geregelt.
Warum ein Zeugenbeistand sinnvoll ist
Ermittlungsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, Zeugen über ihre Wahrheitspflicht und ihre Rechte zu belehren. In der Praxis geschieht das nicht immer vollständig. So entsteht das Risiko einer Aussage, deren Konsequenzen Sie nicht abschätzen können – und die sich später nicht mehr zurücknehmen lässt.
Besonders wichtig ist ein Beistand, wenn:
- Sie mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert sind und ein Zeugnisverweigerungsrecht haben könnten (§ 52 StPO),
- Sie sich durch eine Aussage selbst belasten könnten – dann dürfen Sie die Auskunft auf einzelne Fragen verweigern (§ 55 StPO),
- Sie als Mitarbeiter in einem Verfahren gegen Ihren Arbeitgeber oder Kollegen aussagen sollen,
- Sie als Opfer einer Tat aussagen und eine belastende Befragung befürchten.
Was macht der Zeugenbeistand?
Der Zeugenbeistand darf bei allen Vernehmungen anwesend sein. Er bereitet Sie auf die Aussage vor, achtet darauf, dass keine unzulässigen oder unfairen Fragen gestellt werden, und greift ein, wenn die Gefahr einer Selbstbelastung besteht. Akteneinsicht hat er nur eingeschränkt – umso wichtiger ist die sorgfältige Vorbereitung im Gespräch mit Ihnen.
Einer Vorladung als Zeuge zur Staatsanwaltschaft oder zum Gericht müssen Sie folgen. Seit 2017 gilt das auch für Vorladungen der Polizei, wenn sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgen. Gerne prüfen wir, ob in Ihrem Fall ein Zeugenbeistand sinnvoll ist, und begleiten Sie zum Termin.