Beisenbusch

Hermandung

Fachanwälte & Strafverteidiger

Anwalt für Opfervertretung

Fachgebiet unserer Arbeit als Fachanwälte für Strafrecht in Berlin

Anwalt für Opfervertretung in Berlin-Moabit

Unsere Kanzlei für Strafrecht bietet bundesweite Strafverteidigung mit besonderem Schwerpunkt im Opfervertretung.

Opfervertretung und Nebenklage im Strafrecht

Die Opfervertretung im Strafrecht, insbesondere die Nebenklage, ist ein wesentliches Instrument, durch das Opfer von Straftaten ihre Rechte aktiv wahrnehmen können. Als Nebenkläger haben Opfer in bestimmten Strafverfahren die Möglichkeit, sich aktiv in das Verfahren einzubringen und an der Verhandlung teilzunehmen. Dies gilt insbesondere in schweren Fällen wie Körperverletzung, Sexualstraftaten oder Kapitalverbrechen, bei denen das Opfer ein besonderes Interesse an der Strafverfolgung und einer gerechten Bestrafung des Täters hat.

Rechte des Nebenklägers

Als Nebenkläger hat das Opfer umfassende Rechte im Strafverfahren:

  • Teilnahme an der Hauptverhandlung: Das Opfer kann bei der Verhandlung anwesend sein und sich vom Anwalt vertreten lassen.
  • Recht auf Akteneinsicht: Der Nebenkläger hat das Recht, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen, um die Anklage besser verstehen und die Verteidigungsstrategie beeinflussen zu können.
  • Recht auf eigene Anträge: Der Nebenkläger kann Beweisanträge stellen und eigene Zeugen benennen.
  • Recht auf rechtliche Beratung: Der Nebenkläger kann sich durch einen Anwalt vertreten lassen, der speziell auf Opfervertretung und Nebenklage spezialisiert ist.
  • Recht auf Entschädigung: In bestimmten Fällen kann das Opfer durch das Verfahren Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung geltend machen.

Ihre Ansprechpartner für die Nebenklage

Die Anwaltskanzlei Beisenbusch & Hermandung bietet eine kompetente Opfervertretung im Rahmen der Nebenklage. Durch unsere spezialisierte Erfahrung im Strafrecht und unsere langjährige Expertise in der Opfervertretung helfen wir Opfern, ihre Rechte im Strafverfahren zu wahren und aktiv am Verfahren teilzunehmen. Dabei stellen wir sicher, dass das Opfer umfassend über seine Rechte informiert ist und diese auch durchgesetzt werden. Besonders bei schwerwiegenden Straftaten wie Sexualdelikten oder Gewaltverbrechen ist es wichtig, dass das Opfer sich nicht nur als passiver Beobachter, sondern als aktive Partei in das Verfahren einbringt.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und über die Möglichkeit der Nebenklage nachdenken, stehen wir Ihnen als erfahrene Strafverteidiger zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um sich über Ihre Rechte als Nebenkläger zu informieren und Ihre Ansprüche durchzusetzen.