Opfervertretung und Nebenklage in Berlin

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, muss im Verfahren nicht Zuschauer bleiben. Als Nebenkläger nehmen Sie mit anwaltlicher Hilfe aktiv teil – und wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden.

Das deutsche Strafverfahren konzentriert sich auf die Person des Beschuldigten. Die Belastungen der Geschädigten spielen dort nur eine untergeordnete Rolle – es sei denn, sie nutzen die Möglichkeit der Nebenklage. Sie ist das wichtigste Instrument, mit dem Opfer ihre Rechte aktiv wahrnehmen können.

Wer kann Nebenkläger werden?

Die Nebenklage ist bei bestimmten Straftaten möglich (§ 395 StPO), insbesondere bei:

  • Sexualdelikten wie sexuellem Übergriff, Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch
  • versuchten Tötungsdelikten sowie bei vollendeten Tötungsdelikten für nahe Angehörige
  • Körperverletzungsdelikten, Nötigung, Bedrohung und Nachstellung (Stalking)
  • Freiheitsberaubung, Menschenhandel und Delikten nach dem Gewaltschutzgesetz
  • anderen Taten, wenn besondere Gründe wie schwere Tatfolgen dies gebieten

Ihre Rechte als Nebenkläger

  • Anwesenheit in der Hauptverhandlung: Sie dürfen während der gesamten Verhandlung anwesend sein, auch wenn Sie als Zeuge aussagen.
  • Akteneinsicht: Ihr Anwalt kann die Ermittlungsakte einsehen. So können Sie die Beweislage einschätzen und sich auf Ihre Aussage vorbereiten.
  • Eigene Anträge: Sie können Beweisanträge stellen, Fragen an Zeugen und Sachverständige richten und ein eigenes Schlussplädoyer halten.
  • Rechtsmittel: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen.
  • Schmerzensgeld und Schadensersatz: Im sogenannten Adhäsionsverfahren lassen sich zivilrechtliche Ansprüche direkt im Strafverfahren geltend machen.

Wer trägt die Kosten?

Bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten wird Ihnen auf Antrag ein Anwalt als Opferanwalt auf Staatskosten beigeordnet (§ 397a StPO) – unabhängig von Ihrem Einkommen. In anderen Fällen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Wird der Angeklagte verurteilt, muss er grundsätzlich auch die Kosten der Nebenklage tragen.

Ihr Anwalt für die Nebenklage

Die Kanzlei Beisenbusch vertritt Geschädigte im Strafverfahren – von der Strafanzeige bis zum Urteil. Wir informieren Sie umfassend über Ihre Rechte, begleiten Sie zu Vernehmungen und in die Hauptverhandlung und setzen Ihre Ansprüche durch. Gerade bei Gewalt- und Sexualdelikten ist es wichtig, dass Sie sich nicht als passiver Beobachter, sondern als aktive Partei in das Verfahren einbringen können. Kontaktieren Sie uns, um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren.

Verfasst von Florian Beisenbusch, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Moabit. Die Informationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Soforthilfe von Ihrem Strafverteidiger in Berlin

Bitte schildern Sie hier keine Angaben zum tatsächlichen Geschehen. Tragen Sie stattdessen ausschließlich den aktuellen Stand des Verfahrens ein, zum Beispiel: Durchsuchung, polizeiliche Anhörung, Vorladung, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklageschrift oder Urteil.

Alles Weitere besprechen wir persönlich und vertraulich im Rahmen der Beratung.

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