Anklageschrift erhalten: Was jetzt zu tun ist

Mit der Anklage geht das Verfahren vom Ermittlungsverfahren in das Zwischenverfahren über. Hier besteht die letzte Chance, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden – nutzen Sie die Frist.

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Frist im Anschreiben beachten Mit der Anklageschrift setzt das Gericht eine Frist, innerhalb derer Sie Einwendungen erheben oder Beweisanträge stellen können (§ 201 StPO). Meist sind es ein bis zwei Wochen. Melden Sie sich sofort.

Was bedeutet eine Anklage?

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie nach Abschluss der Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht sieht, also eine Verurteilung für wahrscheinlicher hält als einen Freispruch. Die Anklageschrift beschreibt den Vorwurf, nennt die verletzten Strafgesetze und listet die Beweismittel auf. Das Gericht – in Berlin meist das Amtsgericht Tiergarten oder das Landgericht Berlin I – stellt sie Ihnen zu.

Das Zwischenverfahren: Ihre Chance vor dem Prozess

Bevor das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet, haben Sie Gelegenheit zur Stellungnahme. Ihr Verteidiger kann in dieser Phase:

  • Einwendungen gegen die Anklage erheben und darlegen, warum kein hinreichender Tatverdacht besteht,
  • Beweiserhebungen beantragen, die die Ermittlungsbehörden versäumt haben,
  • eine Einstellung des Verfahrens anregen, etwa gegen eine Auflage nach § 153a StPO,
  • auf eine Verständigung hinwirken, zum Beispiel über eine Erledigung im Strafbefehlsverfahren.

Lehnt das Gericht die Eröffnung ab, ist das Verfahren beendet – ohne öffentliche Verhandlung.

Vorbereitung auf die Hauptverhandlung

Lässt das Gericht die Anklage zu, wird ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Wir bereiten Sie darauf intensiv vor: Wir besprechen die Beweislage, den Ablauf der Verhandlung und Ihre Rolle darin, entscheiden gemeinsam, ob Sie sich äußern, und bereiten Fragen an Zeugen und Sachverständige vor. Viele Mandanten erleben es als große Entlastung, genau zu wissen, was sie im Gerichtssaal erwartet.

Häufige Fragen

Brauche ich vor dem Amtsgericht überhaupt einen Anwalt?

Vor dem Strafrichter besteht keine Anwaltspflicht. Trotzdem ist eine Verteidigung dringend zu empfehlen: Nur der Verteidiger hat vollen Zugang zur Akte, und viele Verfahren lassen sich mit anwaltlicher Hilfe noch vor oder in der Hauptverhandlung einstellen. Vor dem Schöffengericht und dem Landgericht ist in vielen Fällen ein Pflichtverteidiger zu bestellen.

Muss ich zur Hauptverhandlung erscheinen?

Ja. Als Angeklagter sind Sie zum Erscheinen verpflichtet. Bleiben Sie unentschuldigt fern, kann das Gericht Ihre Vorführung oder sogar einen Haftbefehl anordnen.

Verfasst von Florian Beisenbusch, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Moabit. Die Informationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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Bitte schildern Sie hier keine Angaben zum tatsächlichen Geschehen. Tragen Sie stattdessen ausschließlich den aktuellen Stand des Verfahrens ein, zum Beispiel: Durchsuchung, polizeiliche Anhörung, Vorladung, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklageschrift oder Urteil.

Alles Weitere besprechen wir persönlich und vertraulich im Rahmen der Beratung.

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