Kapitalstrafrecht in Berlin: Verteidigung bei Tötungsdelikten

Bei Vorwürfen wie Mord oder Totschlag steht alles auf dem Spiel. Die Verteidigung muss sofort beginnen – mit Erfahrung im Umgang mit Mordkommission, Gutachtern und Schwurgericht.

Das Kapitalstrafrecht ist eine der anspruchsvollsten Disziplinen der Strafverteidigung. Es betrifft die schwersten Straftaten, bei denen die höchste Strafe des deutschen Rechts droht: die lebenslange Freiheitsstrafe.

Was umfasst das Kapitalstrafrecht?

Zum Kapitalstrafrecht gehören alle vorsätzlichen Straftaten gegen das Leben, insbesondere Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB), sowie Taten mit Todesfolge wie Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) oder Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB). Kapitalverbrechen können auch im Zusammenhang mit anderen Straftaten auftreten, etwa mit Sexualdelikten. Zuständig ist in erster Instanz das Schwurgericht beim Landgericht.

Ermittlungen und Verteidigungsstrategie

Kapitalverfahren sind besonders aufwendig. Sie beruhen auf umfangreichen Ermittlungen und zahlreichen Beweismitteln: Zeugenaussagen, rechtsmedizinische und psychiatrische Gutachten, DNA- und Spurenanalysen, Funkzellendaten. Ein Strafverteidiger im Kapitalstrafrecht muss nicht nur Strafrecht und Strafprozessordnung beherrschen, sondern auch mit der Arbeitsweise der Mordkommission vertraut sein.

Er muss in der Lage sein, Gutachten kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls eigene Sachverständige hinzuzuziehen. Oft entscheidet sich der Fall an der Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag, an Fragen der Notwehr oder der Schuldfähigkeit – und damit über eine lebenslange oder eine zeitige Freiheitsstrafe.

Vertrauen ist die Grundlage

In Kapitalstrafsachen ist es unerlässlich, dass alle relevanten Informationen über die Tat und ihre Hintergründe in vertraulichen Gesprächen mit dem Verteidiger erörtert werden. Nur so lässt sich eine durchdachte Strategie entwickeln.

Alles, was Sie uns im Rahmen der Verteidigung anvertrauen, behandeln wir streng vertraulich. Die anwaltliche Schweigepflicht ist strafbewehrt und schützt Sie davor, dass persönliche oder belastende Informationen gegen Sie verwendet werden. Sie ermöglicht die offene Kommunikation, ohne die eine erfolgreiche Verteidigung nicht möglich ist.

Ihr Verteidiger bei Kapitalverbrechen in Berlin

Die Kanzlei Beisenbusch verteidigt bundesweit in Kapitalstrafsachen. Florian Beisenbusch verfügt als Fachanwalt für Strafrecht über Erfahrung in komplexen Verfahren wegen Tötungsdelikten. Da Beschuldigte in Kapitalsachen regelmäßig in Untersuchungshaft genommen werden, ist die Nähe der Kanzlei zur JVA Moabit ein echter Vorteil für häufige und kurzfristige Besuche.

Häufige Fragen

Bekomme ich bei einem Mordvorwurf automatisch einen Pflichtverteidiger?

Ja. Bei einem Verbrechensvorwurf liegt immer ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Sie haben das Recht, den Pflichtverteidiger selbst zu benennen – das sollten Sie nutzen, bevor das Gericht jemanden auswählt. Mehr unter Pflichtverteidigung.

Verfasst von Florian Beisenbusch, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Moabit. Die Informationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Soforthilfe von Ihrem Strafverteidiger in Berlin

Bitte schildern Sie hier keine Angaben zum tatsächlichen Geschehen. Tragen Sie stattdessen ausschließlich den aktuellen Stand des Verfahrens ein, zum Beispiel: Durchsuchung, polizeiliche Anhörung, Vorladung, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklageschrift oder Urteil.

Alles Weitere besprechen wir persönlich und vertraulich im Rahmen der Beratung.

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