Pflichtverteidiger
als Fachanwälte für Strafrecht stehen wir Ihnen auch als Pflichtverteidiger zur Seite
Pflichtverteidigung im Strafrecht: Ihr Recht auf eine kompetente Verteidigung
In bestimmten Fällen sieht das Gesetz vor, dass Beschuldigte in einem Strafverfahren Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben. Das bedeutet, dass das Gericht Ihnen einen Verteidiger beiordnet, wenn Sie keinen Anwalt benennen. Grundlage hierfür ist § 140 der Strafprozessordnung (StPO), der sogenannte Fälle der notwendigen Verteidigung regelt.
Wann steht Ihnen ein Pflichtverteidiger zu?
Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt, wenn bestimmte Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung vorliegen. Diese sind in § 140 StPO geregelt.
Ein Pflichtverteidiger wird Ihnen beigeordnet, wenn:
- die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet,
- Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird (Straftaten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe),
- gegen Sie Untersuchungshaft angeordnet wurde oder Sie sich in einstweiliger Unterbringung oder vorläufigem Strafvollzug befinden,
- ein Sicherungsverfahren gegen Sie durchgeführt wird,
- Ihnen ein Berufsverbot droht.
Darüber hinaus kann ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden, wenn:
- die Schwere der Tat eine professionelle Verteidigung erforderlich macht (z. B. bei drohenden Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr),
- die Sach- oder Rechtslage komplex ist, sodass ein Laie sie ohne anwaltliche Unterstützung nicht bewältigen kann, oder
- der Beschuldigte nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen
(z. B. bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen oder Sprachbarrieren).
In einigen Fällen wird ein Pflichtverteidiger auch beigeordnet, wenn ein minderjähriger Nebenkläger oder ein Nebenkläger mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen im Verfahren beteiligt ist.
Ihr Recht auf Wahl des Pflichtverteidigers
Sie haben das Recht, den Anwalt Ihres Vertrauens als Pflichtverteidiger zu benennen. Das Gericht ist verpflichtet, Ihnen hierfür eine Frist zu setzen. Es ist wichtig, diese Möglichkeit zu nutzen, da ansonsten das Gericht einen Pflichtverteidiger für Sie auswählt.
Wenn Sie den Fachanwalt für Strafrecht Florian Beisenbusch oder Maximilian Hermandung als Ihre Pflichtverteidiger benennen möchten, unterstützen wir Sie bei diesem Prozess und klären das Gericht entsprechend auf.
Wenn Sie den Fachanwalt für Strafrecht Florian Beisenbusch oder Maximilian Hermandung als Ihre Pflichtverteidiger benennen möchten, unterstützen wir Sie bei diesem Prozess und klären das Gericht entsprechend auf.
Warum sollten Sie uns kontaktieren?
In vielen Fällen gibt es wichtige Gründe für eine Pflichtverteidigung, die dem Gericht nicht sofort bekannt sind. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Situation sorgfältig zu prüfen und machen uns dafür stark, dass Ihnen eine professionelle Verteidigung zur Seite gestellt wird.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam klären wir, ob eine Pflichtverteidigung in Ihrem Fall in Betracht kommt und setzen Ihre Rechte von Anfang an konsequent durch. Eine rechtzeitige Beratung kann entscheidend sein, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.