Beisenbusch

Hermandung

Fachanwälte & Strafverteidiger

Anwalt für Verkehrsstrafrecht

Fachgebiet unserer Arbeit als Fachanwälte für Strafrecht in Berlin

Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Berlin-Moabit

Unsere Kanzlei für Strafrecht bietet bundesweite Strafverteidigung mit besonderem Schwerpunkt im Verkehrsstrafrecht.

Was umfasst das Verkehrsstrafrecht?

Das Verkehrsstrafrecht regelt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die eine besondere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellen. Es ist ein Teilbereich des Strafrechts, der sowohl im Strafgesetzbuch (StGB) als auch in speziellen Gesetzen wie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt ist. Ziel ist der Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum im Straßenverkehr.

Das Verkehrsstrafrecht umfasst insbesondere folgende Delikte:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Dazu gehören Verstöße wie das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Übermüdung oder grob verkehrswidriges Verhalten, das andere gefährdet.
  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Fahrer, die unter erheblichem Alkoholeinfluss (ab 1,1 Promille) ein Fahrzeug führen, machen sich strafbar. Auch bei niedrigeren Promillewerten (ab 0,3) kann eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen auftreten.
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB): Fahrer, die nach einem Unfall flüchten, ohne ihre Personalien anzugeben oder die Feststellung der Schäden zu ermöglichen, begehen Fahrerflucht.
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) und fahrlässige Tötung (§ 222 StGB): Verkehrsunfälle mit Verletzungen oder Todesfällen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie durch Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  • Vollrausch (§ 323a StGB): Wer sich in einen Zustand der Schuldunfähigkeit trinkt und dabei eine Verkehrsstraftat begeht, wird dennoch bestraft.
  • Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB): Hierzu zählen gefährliches Drängeln, Schneiden oder bewusstes Ausbremsen anderer Verkehrsteilnehmer.
  • Straßenverkehrsgefährdung durch illegale Autorennen (§ 315d StGB): Die Teilnahme an oder die Durchführung illegaler Straßenrennen wird strafrechtlich verfolgt.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Das Führen eines Fahrzeugs ohne gültigen Führerschein stellt ebenfalls eine Straftat dar.

Verkehrsstrafrechtliche Konsequenzen

Je nach Schwere des Verstoßes können die Konsequenzen von Geldstrafen und Fahrverboten bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Daneben drohen Punkte in Flensburg und die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB). Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann angeordnet werden, insbesondere bei Alkohol- und Drogendelikten.

Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht

Eine wirksame Verteidigung im Verkehrsstrafrecht erfordert fundierte Kenntnisse in den einschlägigen Gesetzen (z. B. StGB, StVG) und praktische Erfahrung. Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt Rechtsanwalt Florian Beisenbusch über eine besondere Expertise in diesem Bereich. Seine Doppelqualifikation ermöglicht es, die Besonderheiten beider Rechtsgebiete zu verbinden und eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Berlin-Moabit

Die Anwaltskanzlei Beisenbusch & Hermandung vertritt Sie kompetent in allen Phasen des Verfahrens, von der Beratung im Ermittlungsverfahren bis zur Verteidigung in der Hauptverhandlung. Mit Sitz in Berlin-Moabit sind wir spezialisiert auf die Strafverteidigung und bieten Ihnen individuelle und professionelle Unterstützung in allen Belangen des Verkehrsstrafrechts.