Strafverteidigung in Berlin in allen Bereichen des Strafrechts
Ob Sie beschuldigt werden, Opfer einer Straftat geworden sind oder als Zeuge aussagen sollen: Fachanwalt Florian Beisenbusch steht Ihnen in Berlin und bundesweit zur Seite.
Allgemeines Strafrecht
Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Beleidigung und andere Vorwürfe aus dem Strafgesetzbuch.
Verkehrsstrafrecht
Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis – mit Blick auf den Führerschein.
Betäubungsmittelstrafrecht
Besitz, Handel und Einfuhr nach BtMG und Konsumcannabisgesetz.
Sexualstrafrecht
Diskrete Verteidigung bei schweren Vorwürfen.
Jugendstrafrecht
Jugendliche und Heranwachsende bis 21 Jahre vor dem Jugendgericht.
Wirtschaftsstrafrecht
Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten, Korruption, Geldwäsche.
Steuerstrafrecht
Steuerhinterziehung, Steuerfahndung, strafbefreiende Selbstanzeige.
Cyberkriminalität
Computerbetrug, Ausspähen von Daten, Betrug im Internet.
Kapitalstrafrecht
Verteidigung bei Mord- und Totschlagsvorwürfen vor dem Schwurgericht.
Umweltstrafrecht
Gewässer, Boden, Abfall – Verantwortung im Unternehmen.
Opfervertretung und Nebenklage
Rechte von Geschädigten im Strafverfahren durchsetzen.
Zeugenbeistand
Anwaltliche Begleitung bei Vernehmung und Aussage.
Bußgeldbescheid oder Fahrverbot? Auch bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und bei der Unfallregulierung helfen wir Ihnen – nutzen Sie dafür bitte das Kontaktformular auf kanzlei-beisenbusch.de.
Ihr Recht auf Verteidigung – in jeder Phase
Als Beschuldigter haben Sie zu jedem Zeitpunkt und in jedem Abschnitt des Strafverfahrens das Recht, sich von einem Verteidiger vertreten zu lassen. Der Strafverteidiger ist neben Staatsanwaltschaft und Gericht ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Seine einzige Aufgabe ist es, Ihre Interessen zu vertreten – im Ermittlungsverfahren, im Zwischenverfahren, in der Hauptverhandlung und im Vollstreckungsverfahren.
Kontaktieren Sie uns, sobald Sie von Ermittlungen erfahren, eine Durchsuchung bei Ihnen stattfindet oder Sie eine Vorladung erhalten haben. Je früher wir eingebunden sind, desto mehr Einfluss können wir auf das Verfahren nehmen. Liegt bereits eine Anklageschrift vor, bereiten wir die Hauptverhandlung intensiv mit Ihnen vor oder versuchen im Zwischenverfahren, sie abzuwenden.
Unser Verteidigungsziel ist in der Regel die Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch. Ist eine Verurteilung unvermeidbar, richtet sich das Ziel auf eine möglichst milde Sanktion.
Was bedeutet der Vorwurf gegen mich? Unser Strafrecht-Lexikon erklärt die häufigsten Delikte mit Paragraf und Strafrahmen.