Was kostet ein Strafverteidiger in Berlin?

Transparenz von Anfang an: Bevor wir für Sie tätig werden, besprechen wir die Kosten offen mit Ihnen. Hier erfahren Sie, wie sich die Vergütung im Strafrecht zusammensetzt.

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Die Vergütung eines Strafverteidigers ist nicht willkürlich. Sie richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer schriftlichen Honorarvereinbarung. Welche Variante in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt vom Umfang des Verfahrens ab.

Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung

Zu unterscheiden ist zwischen Wahl- und Pflichtverteidigung. Der gesetzliche Normalfall ist die Wahlverteidigung: Sie entscheiden selbst, ob und von wem Sie sich verteidigen lassen, und schließen mit dem Anwalt einen Vertrag. Die Vergütung schulden zunächst Sie als Mandant.

Bei schwereren Vorwürfen – in allen Fällen des § 140 StPO – ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen, etwa bei Verbrechen, bei Untersuchungshaft, einem drohenden Berufsverbot oder bei Verfahren, die erstinstanzlich vor dem Landgericht oder dem Schöffengericht verhandelt werden. Seine gesetzlichen Gebühren zahlt zunächst die Staatskasse. Mehr dazu unter Pflichtverteidigung.

Gesetzliche Gebühren nach dem RVG

Das RVG sieht für Strafsachen Rahmengebühren vor, die sich am Verfahrensabschnitt orientieren. Innerhalb des Rahmens richtet sich die konkrete Höhe nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache.

Grundgebühr
für die erstmalige Einarbeitung in den Fall
Verfahrensgebühren
getrennt für Ermittlungsverfahren, gerichtliches Verfahren und gegebenenfalls Rechtsmittelinstanzen
Terminsgebühren
für jeden Tag der Hauptverhandlung und für Vernehmungs- oder Haftprüfungstermine
Zusätzliche Gebühren
zum Beispiel, wenn durch die Mitwirkung des Verteidigers eine Hauptverhandlung entbehrlich wird

Honorarvereinbarung

In vielen Strafsachen decken die gesetzlichen Gebühren den tatsächlichen Aufwand nicht ab – insbesondere bei umfangreichen Akten, vielen Verhandlungstagen oder Haftsachen. Dann treffen wir mit Ihnen eine schriftliche Vergütungsvereinbarung, als Pauschale oder nach Zeitaufwand.

Fairness bedeutet für uns, dass die Vereinbarung Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt und zugleich unsere Arbeitszeit angemessen vergütet. Sie wissen vorher, womit Sie rechnen müssen.

Wer zahlt bei einem Freispruch?

Werden Sie freigesprochen oder wird das Verfahren nach einer Anklage eingestellt, trägt in der Regel die Staatskasse Ihre notwendigen Auslagen. Erstattet werden allerdings nur die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Liegt eine Honorarvereinbarung darüber, bleibt der Differenzbetrag bei Ihnen.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Viele Rechtsschutzversicherungen enthalten einen Strafrechtsschutz. Er umfasst regelmäßig Verkehrsstraftaten und fahrlässig begangene Delikte. Bei Vorsatztaten besteht Deckung meist nur, wenn es nicht zu einer Verurteilung wegen Vorsatzes kommt – sonst kann die Versicherung die Kosten zurückfordern. Wir holen die Deckungszusage gern für Sie ein.

Erstes Gespräch

In einer ersten Einschätzung klären wir, worum es geht, wie dringend die Sache ist und wie eine erfolgversprechende Verteidigung aussehen kann. Dabei sprechen wir auch offen über die Kosten – bevor Kosten entstehen.

Häufige Fragen

Kann ich das Honorar in Raten zahlen?

Sprechen Sie uns an. Gerade bei längeren Verfahren finden wir in vielen Fällen eine Lösung, die Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht.

Gibt es Prozesskostenhilfe im Strafverfahren?

Für Beschuldigte nicht – an ihre Stelle tritt die Pflichtverteidigung. Geschädigte, die sich der Nebenklage anschließen, können dagegen Prozesskostenhilfe erhalten oder bekommen bei schweren Taten einen Opferanwalt auf Staatskosten beigeordnet.

Verfasst von Florian Beisenbusch, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Moabit. Die Informationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Soforthilfe von Ihrem Strafverteidiger in Berlin

Bitte schildern Sie hier keine Angaben zum tatsächlichen Geschehen. Tragen Sie stattdessen ausschließlich den aktuellen Stand des Verfahrens ein, zum Beispiel: Durchsuchung, polizeiliche Anhörung, Vorladung, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklageschrift oder Urteil.

Alles Weitere besprechen wir persönlich und vertraulich im Rahmen der Beratung.

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