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Fachanwälte & Strafverteidiger

Anwalt für Ordnungswidrigkeiten

Fachgebiet unserer Arbeit als Fachanwälte für Strafrecht in Berlin

Anwalt für Ordnungswidrigkeiten in Berlin-Moabit

Unsere Kanzlei für Strafrecht bietet bundesweite Strafverteidigung mit besonderem Schwerpunkt im Ordnungswidrigkeiten.

Ordnungswidrigkeiten im Strafrecht

Ordnungswidrigkeiten stellen eine wichtige Kategorie im deutschen Recht dar, die in der Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG) geregelt sind. Sie sind weniger schwerwiegende Verstöße als Straftaten und werden entsprechend mit Geldbußen oder anderen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen sanktioniert. Häufig handelt es sich bei Ordnungswidrigkeiten um Verstöße gegen Vorschriften im Verkehrsrecht oder gegen andere gesetzliche Regelungen, die den öffentlichen Frieden und die Ordnung betreffen.

Was sind Ordnungswidrigkeiten?

Ordnungswidrigkeiten sind Handlungen, die das öffentliche Recht verletzen, jedoch keine Straftaten im engeren Sinne darstellen. Die rechtlichen Folgen einer Ordnungswidrigkeit sind in der Regel weniger gravierend als bei Straftaten. Dennoch können Ordnungswidrigkeiten je nach Schwere und Umstände empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote nach sich ziehen.

Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten gehören:

  • Verkehrsordnungswidrigkeiten: Z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Parken in verbotenen Bereichen.
  • Umweltschutzverstöße: Z.B. unsachgemäße Entsorgung von Abfällen oder Verstöße gegen Emissionsvorschriften.
  • Verstöße gegen Lärmschutzbestimmungen: Z.B. laute Musik zu später Stunde oder das Verbrennen von Abfällen außerhalb der zulässigen Zeiten.
  • Verstöße gegen den Konsum von Tabak und Alkohol: Z.B. das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen oder das Trinken alkoholischer Getränke an öffentlichen Orten, an denen es verboten ist.

Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten

Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt in der Regel durch die zuständige Ordnungsbehörde oder die Polizei. Diese können Bußgelder verhängen, die in der Höhe variieren, je nach Schwere des Verstoßes. Es gibt auch die Möglichkeit, dass der Verstoß im Rahmen eines Bußgeldbescheids verfolgt wird, der dem Betroffenen zugestellt wird.

Wenn eine Ordnungswidrigkeit jedoch strittig ist oder der Betroffene das Bußgeld nicht akzeptiert, kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden. Dies kann dazu führen, dass das Verfahren vor Gericht fortgesetzt wird, wobei hier ein Anwalt für Ordnungswidrigkeiten von großer Hilfe sein kann.

Vorteile der Kombination von Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Besonders bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsbereich – wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Trunkenheit am Steuer oder Fahrverboten – ist die Verbindung von Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht ein großer Vorteil. Unsere Kanzlei bietet Ihnen diese doppelte Expertise und setzt sich in Ihrem Fall mit umfassendem Wissen und Erfahrung durch.

Als Fachanwalt für Strafrecht können wir Ihre Rechte verteidigen und sicherstellen, dass bei Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten keine unverhältnismäßigen Sanktionen verhängt werden. Gleichzeitig ist die Expertise eines Fachanwalts für Verkehrsrecht von entscheidender Bedeutung, um auf spezifische verkehrsrechtliche Bestimmungen einzugehen und im Falle von Fahrverboten oder Punkten in Flensburg die bestmögliche Lösung zu erzielen.

In komplexen Fällen, etwa bei schweren Verkehrsverstößen oder der Kombination von Ordnungswidrigkeiten mit Straftaten, ist es besonders wichtig, rechtzeitig und strategisch zu handeln. Mit unserer kombinierten Fachkenntnis stehen wir Ihnen nicht nur im Ordnungswidrigkeitenrecht, sondern auch in den angrenzenden Bereichen des Strafrechts und Verkehrsrechts kompetent zur Seite.